Wer beispielsweise an Tuberkulose erkrankt und eine Therapie verweigert, kann unter Aufsicht behandelt werden.
Wien. Tuberkulose ist ein gutes Beispiel dafür, wie in Österreich mit dem Recht auf persönliche Freiheit umgegangen wird, wenn es das Gemeinwohl gefährdet. Wer an der meldepflichtigen bakteriellen Infektionskrankheit, die wie das Coronavirus durch Tröpfcheninfektion übertragen wird und tödlich enden kann, erkrankt, darf die Behandlung – unter anderem mit Antibiotika – nicht verweigern.
Aber warum sollte jemand nicht wollen, dass eine derart gefährliche Krankheit nicht behandelt wird? Wie die Erfahrungen zeigen, kann es dafür eine Reihe von Ursachen geben. Neben beispielsweise einer psychischen Beeinträchtigung der Betroffenen kann auch eine schlechte Verträglichkeit der Medikamente ein Grund sein. Etwa dann, wenn ein Patient schon älter ist, gegen mehrere schwere Erkrankungen behandelt wird und daher nicht auch noch Tabletten gegen Tuberkulose nehmen will – mit Nebenwirkungen, die die Lebensqualität massiv beeinträchtigen.