Sozialrecht

Lehrerin verließ nicht dienstlich das Bett

Eine Lehrerin stürzte eine schmale Holzstiege hinunter (Symbolbild).
Eine Lehrerin stürzte eine schmale Holzstiege hinunter (Symbolbild).(c) imago/CHROMORANGE
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Unglück bei Ausflug war kein Arbeitsunfall.

Wien. Von der Frage, ob ein Geschehen als Arbeitsunfall anerkannt wird, hängen Sozialleistungen wie eine Versehrtenrente ab. Doch ein nächtliches Hüttenunglück im Rahmen eines Betriebsausflugs ist kein Arbeitsunfall, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nach der Klage einer Lehrerin klarmacht. Auch, wenn man dem Betriebsausflug samt Übernachtung schwer entkommen konnte.

Die Direktorin der Volksschule hat vorgegeben, dass an drei Septembertagen ein Betriebsausflug auf eine Hütte stattfindet. Ziel war es, dabei am Teamgeist zu arbeiten. Wandern, Schwammerl suchen, gemeinsames Kochen und Essen standen auf dem Programm. Der Direktorin war wichtig, dass möglichst viele Lehrer teilnahmen, wenngleich sie selbst kurzfristig absagen musste.

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