Hochschulen

Neues Gesetz: Studierende müssen in den ersten beiden Jahren 24 ECTS erreichen

Die ÖH-Bundesvorsitzende zeigt sich zufrieden mit dem neuen Gesetz, aus den anderen Fraktion regt sich aber Widerstand: Die Novelle würde den Alltag vieler Studierenden ignorieren.

Die lange erwartete Novelle zum Universitätsgesetz (UG) schreibt erstmals eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vor: Wer ab dem Wintersemester 2021/22 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Ansonsten erlischt die Zulassung an dieser Hochschule für zehn Jahre - an anderen Einrichtungen kann das Fach dann aber weiter belegt werden.

„Universitäten sollen sich um ihre Studierenden kümmern und ihnen
einen guten Einstieg in ihr Studium ermöglichen", sagte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. „Studierende sollen aber auch klar deklarieren, dass sie ein Fach ernsthaft studieren.“ Im Gespräch seien auch viel strengere Regeln gewesen. „Andere Stakeholder wollten deutlich mehr.“ Universitäten müssten wissen, für wie viele Studenten sie eine bestimmte Infrastruktur vorhalten müssen. "Keiner von uns will Studierende sekkieren."

Umgekehrt gebe es auch Erleichterungen für Studierende, so die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger. So kommt etwa eine Beweislastumkehr bei der Anrechnung von ECTS-Punkten. Die Hochschulen müssen nun nachweisen, dass an anderen Einrichtungen
erbrachte Leistungen nicht anerkannt werden können. Bis zu einem
Ausmaß von 90 ECTS können außerdem wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten/Praktika, berufliche Qualifikationen oder
Vorqualifikationen einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HTL
oder HAK) angerechnet werden.

Auch für Studenten in einer fortgeschrittenen Studienphase gibt es Neuerungen: Nach Absolvierung von 100 ECTS können Unis mit ihnen
"Learning Agreements" schließen. Diese umfassen konkrete Unterstützungen im Austausch gegen Studienleistungen -
beispielsweise die bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit
beschränkter Teilnehmerzahl, ein Anspruch auf die Absolvierung
bestimmter Prüfungen oder auch die Rückerstattung von
Studiengebühren.

ÖH-Bundesvorsitzende Hanger zufrieden

„Der Entwurf zeigt, dass sich unser konstruktiver Weg hier bewährt hat. Wir haben viele wichtige Punkte in diese Novelle hineinverhandeln können, die zu Verbesserungen führen, die wir Studierende tagtäglich spüren werden“, zeigte sich Sabine Hanger, Bundesvorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), erfreut. Besonders freue sich die Vertreterin der Aktionsgemeinschaft (AG) darüber, dass sich die ÖH mit ihrer Forderung nach einem Evaluierungsprozess zur Gleichwertigkeit der ECTS-Punkte an allen Universitäten österreichweit durchsetzen konnte.

Trotz der zahlreichen Kritik an der Mindeststudienleistung, würden „die positiven Änderungen überwiegen“. „Die UG-Novelle ist von den Studierenden sicher nicht als verfrühtes Weihnachtsgeschenk zu betrachten, allerdings führt sie uns einen Schritt weiter an die tatsächliche Realität des Studienalltags heran“, werden Hanger und Bildungsreferent Julian Unterweger (Junos) in der Aussendung zitiert.

Einen zwiespältigen Eindruck macht die Novelle bei der Präsidentin der Universitätenkonferenz, Sabine Seidler. Im Bereich der Studierbarkeit
seien im Gesetz zwar einige gute Ansätze (mehr ECTS-Gerechtigkeit, verbesserte Anerkennungsmöglichkeiten, bessere Planbarkeit der Prüfungstermine) vorhanden. „Manche Maßnahmen sind aber derart verwässert, dass von der ursprünglichen Idee wenig überbleibt“, stellt Seidler fest.

Kritik von VSStÖ und Junos

„Bildung muss soziale Selektion abbauen und nicht befeuern“, kritisiert Keya Baier, Vorsitzende der ÖH an der Universität Salzburg. Das Bildungsministerium „zeigt keine Rücksicht auf soziale Faktoren wie Einkommensunterschiede, Erwerbsstatus, psychosoziale Bedingungen oder Bildungsstand der Eltern“. Ähnlich sieht das der Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ): Es hätten „sich viele Befürchtungen bestätigt“, heißt es in einer Aussendung. „Ein großer Teil der Änderungen ist auf keinen Fall im Sinne der Studierenden.“

Seit Monaten würden Studierende darauf hinweisen, dass ihre Lebenssituation so schwierig sei, wie noch nie. „Schwarz-Grün und Bundesminister Faßmann müssen endlich aufhören, Studierende wie ungezogene Kinder zu behandeln, die man bestrafen muss”, kritisiert Dora Jandl, Vorsitzende des VSStÖ, in der Aussendung. Die Lebensrealität vieler Studierende würde einfach ignoriert.

Statt echter Lösungen, um die Studierbarkeit an den heimischen Hochschulen zu vergrößern, kämen vor allem Scheinmaßnahmen, kritisieren indes die Junos: „Es fehlen mutige Konzepte, die die Qualität und Flexibilität im Studium erhöhen, wie die dringend notwendige Einführung von nachgelagerten Studiengebühren und einem Teilzeitstudium“, sagt der Vorsitzende der Junos-Studierenden, Stephen Slager.

(APA)

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