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Plädoyers im Prozess nach Terroranschlag im deutschen Halle

Prozess zum Terroranschlag von Halle
Prozess zum Terroranschlag von Halledpa-Zentralbild/Ronny Hartmann
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Die Anwälte fordern lebenslange Haft für den 28-jährigen Attentäter. Er hatte am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Yom Kippur einen Anschlag auf die Synagoge verüben wollen. Dabei tötete er zwei Passanten.

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in der ostdeutschen Stadt Halle haben die Anwälte der Eltern eines der beiden Getöteten gefordert, den Angeklagten für den Rest seines Lebens einzusperren. "Sie haben einer Mutter auf ekelhafteste und perverseste Weise ihr Kind genommen", sagte der Anwalt der Mutter des jungen Mannes, den der Attentäter in einem Döner-Imbiss getötet hatte, am Dienstag.

"Sie haben ihn nicht nur erschossen, Sie haben ihn qualvoll hingerichtet", stellte der Anwalt des Vaters von Kevin S. in Richtung des Angeklagten fest. "Er hat Sie angefleht, Sie haben zwei mal auf ihn geschossen." Der Angeklagte nahm die Schlussvorträge regungslos hin.

Angeklagter ist geständig

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Yom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalts. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

Das Opfer Kevin S. war mit einer geistigen Behinderung geboren worden. Die Anwälte der Eltern erinnerten in ihren Plädoyers daran, wie sich der junge Mann trotz aller Schwierigkeiten einen Platz in der Gesellschaft erkämpft habe. Erst kurz vor seinem Tod hatte der 20-Jährige einen Ausbildungsplatz bekommen. "Das alles hätten Sie auch gekonnt. Stattdessen saßen Sie in Ihrem Kinderzimmer", sagte einer der Anwälte an die Adresse des Angeklagten. "Sie haben gar nichts erreicht!" Balliet hatte nach seiner Matura weder ein Studium noch eine Ausbildung abgeschlossen und seine Zeit bei Mutter und Vater verbracht.

(APA/dpa)

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