HR-Management

Neue Qualitätsrichtlinien für die Video-Recruiting

Tuulia Ortner, Universität Salzburg
Tuulia Ortner, Universität SalzburgKolarik
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Wirtschaft und Wissenschaft entwickelten Richtlinien für die Auswertung von Bewerbervideos.

Recruiting, Onboarding. In der Vor-Corona Zeit alles kein Problem – zumindest was die Abläufe betraf. Doch was bzw. wie tun, wenn persönliche Treffen schwierig bis verboten sind?

Ein fachkundiges Konsortium aus Wirtschaft und Wissenschaft hat nun einen Leitfaden „DIN Spec 91426: für Qualitätsanforderungen video-gestützte Methoden der Personalauswahl (VMP)“ für die digitale Eignungsbeurteilung von Bewerber via Video-Recruiting Verfahren entwickelt.
Der praxisorientierte Leitfaden richtet sich an alle Unternehmen (sowohl diejenigen, die die Methoden anwenden als auch an diejenigen, die diese entwickeln und vertreiben) wie auch an Behörden und Organisationen, die sicherstellen wollen, dass sie in ihrer Personalarbeit nach den neuesten, gesicherten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik arbeiten. Er unterstützt sie Unternehmen und Organisationen direkt bei der Qualitätssicherung ihrer video-gestützten Auswahlprozesse.

„Die DIN SPEC soll eine schnelle Orientierung für alle ermöglichen, die gerade jetzt vor dem sehr bunten und verlockenden Strauß von neuen Möglichkeiten stehen und das auswählen möchten, was auch tatsächlich zu verbesserten Entscheidungen führt“, sagt Tuulia Ortner, Professorin im Fachbereich Psychologie der Paris Lodron Universität Salzburg. „Dabei ist nicht nur der Blick auf die Folgen für das einsetzende Unternehmen wichtig, sondern auch jener auf die Kandidatinnen und Kandidaten, die vor Fehlern und systematischer Diskriminierung zu schützen sind. Dass für videogestützte Prozesse und Methoden nun in Deutschland eine Zertifizierung möglich ist, ist ein bedeutsamer Meilenstein für die Personalarbeit.“ 

Klarheit durch Normung

Auf Basis der neuen DIN Spec können Unternehmen ihr jeweiliges Video-Recruiting Tool und den damit verbundenen Prozess ab sofort zertifizieren lassen. Vor diesem Hintergrund regelt die Norm zukünftig verschiedene Aspekte hinsichtlich der digitalen Personalauswahl. Zum einen klärt sie drängende Fragen rund um den Einsatz von Features auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) im Video-Recruiting. Das ist vor allem deshalb für Arbeitgeber wichtig, weil die Anwendung von nicht abgesicherter KI ethische und rechtliche Gefahren mit sich bringt, die zwar nicht beabsichtigt sein müssen, sich aber unter anderem negativ auf die Wahrnehmung einer Arbeitgebermarke auswirken können. Zudem nimmt die neue Regelung nicht zuletzt den Schutz der Kandidat*innen in den Fokus und regelt neben wichtigen Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess auch deren Informationsanspruch beim Einsatz von KI-Technologie zur Personalauswahl.

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