Öffnungsschritte

Lockdown-Lockerungen ab Montag: Pflichtschulen und Handel öffnen

Am späten Vormittag waren Bundeskanzler Sebastian Kurz (rechts) und Vizekanzler Werner Kogler bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen, um über die geplanten Lockerungsschritte nach dem Lockdown und die mittelfristige Strategie der Pandemiebekämpfung zu sprechen.
Am späten Vormittag waren Bundeskanzler Sebastian Kurz (rechts) und Vizekanzler Werner Kogler bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen, um über die geplanten Lockerungsschritte nach dem Lockdown und die mittelfristige Strategie der Pandemiebekämpfung zu sprechen.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Ab Montag wird die ganztägige Ausgangsbeschränkung wieder in die Nacht verlegt. An den Weihnachtsfeiertagen und zu Silvester dürfen sich bis zu zehn Personen aus fremden Haushalten treffen. Ab 7. Jänner öffnen Lokale und Hotels, Skifahren wird ab 24. Dezember erlaubt sein.

Am Mittwochnachmittag verkündete die Regierungsspitze nun die schon vorab kolportierten Lockerungen, die ab kommender Woche gelten werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach im Rahmen einer Pressekonferenz von einer „harten, einschränkenden“ Zeit, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) von einem „unfassbar schwierigen Jahr“, das nun zu Ende gehe.

Da durch den neuerlichen Lockdown die Sieben-Tages-Inzidenz kommende Woche jedoch auf etwa 250 sinken werde, gebe es nun eine Basis für Öffnungsschritte, sagte Kurz. „Die Notbremse hat gewirkt“, sagte Anschober. Trotz der derzeit hohen Zahl an Todesfällen sei eine Triage verhindert worden. Weiterhin müsse man aber auf die Spitalsressourcen achten, da nun auch die Grippewelle bevorstünde. „Das ist das Entscheidende in den wenigen Monaten bis zur Impfung“, sagte Anschober.

Die Entwicklung gehe dennoch „zu langsam“, warnte indes Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Die Öffnungsschritte erfolgten demnach „verantwortungsbewusst“ und behutsam.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung

Ab Montag gilt die bereits aus dem „soften“ Lockdown bekannte nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man das eigene Zuhause nur für die berufliche Tätigkeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, die Hilfeleistung für andere Menschen sowie für Bewegung an der frischen Luft verlassen. Während des Tages ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben, sich mit einem anderen Haushalt treffen können (bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder).

Für Weihnachten gibt es eine Sonderregel: An den Feiertagen (24./25./26.12.) sowie am 31. Dezember dürfen sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl an Haushalten. „Feiertage sind aber immer eine schwierige Phase“, sagte Anschober und appellierte an Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen. „Unser Ziel muss sein“, dass nicht „unter jedem Christbaum ein Infizierter sitzt“, sagte Kurz, dennoch soll ein „würdiges und trotzdem halbwegs sicheres Weihnachtsfest“ möglich sein.

An öffentlichen Orten ist weiterhin zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Schulen und Kindergärten

Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
Oberstufen und Universitäten werden jedoch weiter im Fernunterricht bleiben.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) trat bei der Pressekonferenz am Mittwochnachmittag für diesen Kompromiss an den Schulen ein. „Aus meiner Perspektive sind bedingungslose Schulschließungen keine brauchbaren Lösungen.“ Mit dieser Lösung könne zumindest teilweise aufgesperrt werden.

Während die Oberstufen (AHS, BMHS und Berufsschulen) also weiterhin im Fernunterricht bleiben, können die Abschlussklassen zurückkehren. Teilweise dürfen auch Oberstufenschüler in die Schule geholt werden, stundenweise bis zu 25 Prozent der Schüler einer Klasse. Zur Vorbereitung einer Schularbeit können es auch bis zu 50 Prozent sein. Zur Schularbeit darf die ganze Klasse in die Schule kommen - vorausgesetzt die räumlichen Gegebenheiten lassen das zu. Allerdings soll nur eine Schularbeit pro Semester stattfinden müssen, sagte Faßmann. 

Generell sind Schularbeiten ab 7. Dezember wieder möglich, zumindest sofern der Stoff schon eine Woche davor bekannt gegeben wurde. In diesem Semester solle pro Fach nur eine Schularbeit durchgeführt werden. Ist auch das nicht möglich, kann zur Beurteilung auf andere Formen zurückgegriffen werden.

Für Lehrer, die sich nicht an den derzeit laufenden Massentests beteiligen, soll es keine Konsequenzen geben. Kinder in den Kindergärten werden indes nicht getestet.

Handel

Der Handel wird wieder öffnen, allerdings mit der Pflicht, in den Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde. In Shopping-Centern wird dafür nur die Fläche von den Geschäften gewertet, um die Besucherzahl zu reduzieren.

Zur Frage des Zeitpunkts der Öffnung sagte Kurz: „Jeder Tag bedeutet massive Verluste“ für den Steuerzahler. Die Befürchtung vor einem starken Einkaufstag am 8. Dezember sei berechtigt, doch bestehe auch die Sorge, dass „eine noch längere Schließung zu einer noch stärkeren Ballung führe“, etwa auch beim Beispiel der Friseure. Aber: „Wir werden alle Hände voll zu tun haben, das Geschehen am 8. Dezember unter Kontrolle zu halten“. Das aber hänge auch von der Frage ab, „mit wie viel Ruhe und Besonnenheit agiert die Bevölkerung.“ Schließlich gebe es auch „einen Tag danach“.

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen wie Friseure und Nagelstudios, dürfen wieder öffnen. Für Kundenbereiche gilt auch hier eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.

Gastronomie und Hotellerie

Die Gastronomiebetriebe müssen bis 7. Jänner geschlossen bleiben, dann dürfen diese wieder öffnen. Eine Abholung ist aber weiterhin möglich. Offene alkoholische Getränke dürfen nicht verkauft werden. Lieferservices dürfen auch in der Nacht liefern. Weihnachtsmärkte bleiben jedoch untersagt. Diese seien mit dem Infektionsgeschehen derzeit „leider nicht vereinbar“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Hotels dürfen ab 7. Jänner wieder aufsperren. Wie bisher dürfen diese aber auch für unaufschiebbare Geschäftsreisen öffnen.

Quarantäne für Reiserückkehrer

„Österreich ist ein vielfältiges Land“ sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit dem Verweis auf die Reiserückkehrer im Sommer „vor allem aus dem Westbalkan“, „die das Virus wieder eingeschleppt“ hätten, wie Kanzler Kurz argumentierte. Ein „restriktives Grenzregime“ solle das nun verhindern: Bis 10. Jänner soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der jeweiligen Länder erfolgen. Alle Länder, die einen Wert über 100 verzeichnen, werden als Risiko-Gebiet eingestuft.

Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen sich dann zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Regelung soll mit 19. Dezember gelten. Könne eine Person vorweisen, dass eine Ausreise noch vor Ende der Quarantäne bevorstehe, solle das aber schneller möglich sein, sagte Nehammer. Nach fünf Tagen kann zudem ein PCR-Test gemacht werden. Besteht ein negatives Testergebnis, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Für Pendler wird es zudem Ausnahmeregelungen geben.

Pflegeheime und Krankenanstalten

Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Neu aufgenommene Bewohner in Altenheimen müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen, Besucher müssen ebenfalls ein negatives Testergebnis vorweisen. Sowohl in Spitälern als auch Altenheimen darf nur ein Besucher pro Bewohner und pro Woche kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist zum Beispiel die Palliativ- oder Hospizbegleitung.

Kultureinrichtungen und Sport

„Dieses Jahr war eine große Herausforderung“, sagte Vizekanzler Kogler. „Wir wollen nicht unter den Tisch fallen lassen, dass Kunst und Kultur ein essenzieller Bestandteil unseres Lebens sind.“ Deshalb sollen ab 7. Jänner Kultureinrichtungen und Kinos wieder öffnen dürfen, Museen und Bibliotheken dürfen das bereits ab kommenden Montag. Mitte Dezember soll eine Evaluierung erfolgen.

Alle Kontaktsportarten sind weiterhin untersagt, Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen. Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen, was bedeutet, dass dann auch Skifahren, Langlaufen und Eislaufen wieder möglich sein wird. Da Hotels jedoch geschlossen bleiben, wird das nur auf Basis eines Tagesausflugs möglich sein. Ob es eine Chance auf eine Art „Drive-in-Germknödel“ geben wird, wie ein Journalist die Möglichkeit einer Abholung in Skihütten bezeichnete, ließ der Kanzler vorerst offen. Dort gebe es „spezielle Sicherheitskonzepte“. In Gondeln gibt es Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht.

Darauf angesprochen, ob die Bundesregierung mit der Regelung nun auf die Forderungen aus Deutschland und Italien eingegangen sei, meinte Kurz: „Es ist logisch, dass die Länder je nach Infektionsgeschehen reagieren.“ Kurz könne die „mediale Debatte gerade über das Skifahren [premium]“ nicht nachvollziehen. „Wir diskutieren auch nicht darüber, wo Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen in Europa möglich sind.“ Tourismusministerin Köstinger sprach von einer für die Wirtschaft „erheblich“ wichtigen Branche. „Wir sind die Skination Nummer eins.“ Doch die Wintersaison werde eine „sehr, sehr schwierige“.

Veranstaltungen im Kulturbereich bleiben weiterhin untersagt. „Ich bin sehr dankbar für das Verständnis“ der Kulturschaffenden, sagte Kogler. In zwei Wochen wolle man entlang des Infektionsgeschehens „Näheres bekanntgeben“. Doch „so tragisch es ist, bis 7. Jänner gibt es hier keine Perspektive. Danach werden wir schauen“.

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