Öffnungsschritte

Die Eckpunkte der Lockerungen: Pflichtschulen auf, Grenzen zu

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CORONA: PRESSEFOYER NACH DEM MINISTERRAT ? KURZ / KOGLER / ANSCHOBER / NEHAMMERAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden bis 6. Jänner verlängert, zu Weihnachten gilt eine Sonderregelung. Skifahren ist ab 24. Dezember möglich, Kaffeetrinken im Lokal frühstens ab 7. Jänner.

Gute Nachrichten für wenige, weniger gute für fast alle: Der Öffnungsplan, den die Regierung am Mittwoch präsentiert hat, ist im Wesentlichen eine Mischung aus hartem und weichem Lockdown, angesiedelt zwischen den Einschränkungen vom 2. November und jenen vom 17. November. In Pflichtschulen und Maturaklassen gibt es ab Montag wieder Präsenzunterricht. Auch Einzelhandelsbetriebe, Dienstleister wie Friseure, Museen und Bibliotheken bekommen die Freigabe mit 7. Dezember. Alle anderen müssen noch warten. Manche, wie die Seilbahnen, bis Weihnachten. Andere, wie die Gastronomie, bis 6. Jänner. Mindestens.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober lieferte die Zahlengrundlage für die „behutsamen Öffnungsschritte“ (Kanzler Sebastian Kurz). Mit den beiden Lockdowns, insbesondere dem harten, habe man die Ziele erreicht: Die Lage auf den Intensivstationen entspannt sich langsam. Die Reproduktionszahl sank unter eins: Eine Person steckt jetzt nur noch 0,87 und nicht mehr 1,44 andere an. Und bis 9. Dezember rechnet man mit einer Reduktion auf 2000 Neuinfektionen pro Tag. Am Mittwoch waren es noch 3972, bei 6160 Neugenesenen und 121 Todesfällen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Zahlen über den Jahreswechsel wieder steigen. „Aber langsamer“, sagte Kurz. Es liege an uns allen, einen dritten Lockdown zu verzögern oder „im Idealfall sogar zu verhindern“. Generell bleibe man bei der Einschätzung, dass bis zum Sommer die Normalität zurückkehre. Vorerst aber stehen noch die Entbehrungen im Vordergrund. „Wir werden auf manches Vertraute verzichten müssen“, sagte Vizekanzler Werner Kogler. Und zwar nicht nur auf Weihnachtsfeiern.

Ausgangsbeschränkungen und Privatbereich

Die Ausgangsbeschränkungen gelten noch bis 6. Jänner, wenn auch nur noch von 20 bis 6 Uhr. Untertags ist einkaufen gestattet (siehe Handel). Außerdem werde es wieder möglich sein, „einen anderen Haushalt zu treffen“, sagte Kurz. „Betonung: einen.“ Konkret dürfen sich sechs Erwachsene und sechs Kinder im selben Raum aufhalten.

An den drei Weihnachtsfeiertagen und zu Silvester sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen erlaubt, inklusive Kinder, aber unabhängig von der Anzahl der Haushalte. Das Ziel sei ein „würdiges und trotzdem halbwegs sicheres Weihnachtsfest“, so der Kanzler. Weihnachtsmärkte wird es heuer keine geben, Gottesdienste schon. Geburtstagsfeiern und Hochzeitsfeste sind weiter nicht gestattet, an Begräbnissen dürfen maximal 50 Trauergäste teilnehmen.

Auslandsreisen und Quarantäne

Wer Österreich verlässt und in ein Risikogebiet reist, muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich freitesten zu lassen (per PCR-Test). Die neuen Einreisebestimmungen gelten ab 19. Dezember, Ausnahmen gibt es nur für Pendler. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt bis 10. Jänner auf Basis der 14-Tage-Inzidenz. Alle Staaten, deren Wert über 100 liegt, gelten als Risikogebiet.

Die ÖVP, vom Kanzler abwärts, machte kein Hehl daraus, auf wen diese Maßnahme abzielt: Die Rückreisebewegung im Sommer habe zu einem steigenden Infektionsgeschehen geführt, sagte Innenminister Karl Nehammer. Mindestens 30 Prozent der Neuninfektionen seien importiert worden, fast drei Viertel davon aus den Westbalkanstaaten, Nehammer erwähnte explizit auch die Türkei. Daher brauche es nun ein „konsequentes Grenzregime“. Jeder Rückkehrer werde „große Mühsal“ auf sich nehmen müssen, da eine Quarantäne zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen könne. Das gelte auch für jene, die meinten, Silversterpartys im Ausland feiern zu können.

Der ÖAMTC rechnet mit einem geringerem Verkehrsaufkommen als im Sommer. In Richtung der Balkanländer gebe es zu Weihnachten aber traditionell die meisten Staus.

Einzelhandel und Dienstleistungen (Friseure)

Der Handel darf am 7. Dezember mit Auflagen öffnen: Es gilt Maskenpflicht und eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde. In Einkaufszentren dürfen für die „Berechnung“ nur die Geschäftsflächen herangezogen werden. Der Innenminister kündigte strenge Kontrollen an und appellierte, nicht schon am ersten Tag die Geschäfte zu stürmen. „Es wird noch genügend Möglichkeiten geben.“

Für „körpernahe Dienstleistungen“ gelten dieselben Regeln wie im Handel. In Friseursalons etwa dürfen an Kunden keine Speisen und Getränke verabreicht werden.

Kindergärten, Schulen und Universitäten

Kindergärten, Pflichtschulen und Maturaklassen nehmen ab Montag wieder den Regelbetrieb auf, wobei die Maskenpflicht ab zehn Jahren auch während des Unterrichts gilt. Alle anderen Oberstufenschüler bleiben wie die Unis im Fernunterrichts-Modus.

Arbeitsplatz

Überall dort, wo es möglich ist, soll weiterhin im Home-Office gearbeitet werden. Sofern es keine Schutzmaßnahmen wie Plexiglas- oder Trennwände gibt, müssen die Kollegen einen Meter Abstand zueinander halten oder – wenn auch das nicht möglich ist – einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Gastronomie, Hotels und Bars

Die Gastronomie bleibt bis 7. Jänner geschlossen, darf aber – mit Ausnahme von Alkohol – zwischen sechs und 19 Uhr Produkte zum Abholen anbieten. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Auch Hotels und Pensionen können nach dem Dreikönigstag wieder aufsperren, Bars und Nachtlokale nicht.

Kulturveranstaltungen, Museen und Bibliotheken

Kultureinrichtungen und Kinos wurden von der Regierung auf den 7. Jänner vertröstet, wobei Kulturminister Werner Kogler eine Zwischenevaluierung für Mitte Dezember versprochen hat. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind vorläufig nur Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, „die zu beruflichen Zwecken erfolgen“.

Museen, Galerien und Bibliotheken dürfen dagegen schon am Montag wieder Besucher empfangen. Es gilt: Maskenpflicht und eine Zehn-Quadratmeter-Beschränkung pro Besucher.

Skifahren und andere Sportarten

Im Amateurbereich bleiben alle Mannschafts- und Kontaktsportarten untersagt, Indoor-Sportstätten für Hobbysportler geschlossen. Aber Skifahren, Langlaufen, Eislaufen wird zu Weihnachten möglich sein. Passend dazu dürfen Seilbahnen und Gondeln (mit geringerer Personenzahl) ab 24. Dezember auch für Freizeitzwecke verwendet werden. Spitzensportler können an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Pflegeheime und Krankenhäuser

Mitarbeiter von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen müssen wie das Krankenhauspersonal wöchentlich getestet werden, neue Bewohner ein negatives Testergebnis vorweisen – wie auch Besucher. Jeder Heimbewohner und jeder Spitalspatient darf pro Woche nur einen Besucher empfangen, Ausnahmen gibt es unter anderem für minderjährige Bewohner von Behindertenheimen, in der Hospiz- und Palliativbegleitung sowie bei Entbindungen.

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