Am 169. Tag endet am Freitag der Buwog-Prozess. Im Gerichtsspektakel um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser werden die Urteile verkündet. Fünf Gründe für die Sonderstellung dieses Korruptionsprozesses.
12. Dezember 2017. Karl-Heinz Grasser schlüpft kurz vor Prozessbeginn durch einen Seiteneingang in den Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Eine Fotografenschlacht wird vom Gerichtspräsidium unterbunden. Es gibt – wie auch am Freitag, dem Tag der Urteilsverkündung – eine Pool-Lösung: Nur die Austria Presseagentur und der ORF dürfen fotografieren und filmen – das Material wird anderen Medien zur Verfügung gestellt.
Dies mindert das öffentliche Interesse nicht. Doch an diesem ersten Tag geht es nur um die „persönlichen Verhältnisse“ des Ex-Finanzministers.