Rückblick

Kurios, überraschend, witzig: Schlüsselszenen eines Gerichtsdramas

Karl-Heinz Grasser.
Karl-Heinz Grasser.(c) APA/HELMUT FOHRINGER/APA-POOLGER/APA-POOL)
  • Drucken

Der Grasser-Prozess ist erstinstanzlich zu Ende gegangen. Hier ein Rückblick auf prägende Szenen. Und emotionale Momente.

Wien. Nach dem Auftakt am 12. Dezember 2017 wird es am Tag 4, dem 15. Dezember 2017, spannend. Der frühere PR-Agentur-Besitzer Peter Hochegger lässt ein Teilgeständnis verlesen: Er wisse, dass von der Buwog-Provision 2,4 Millionen Euro für Karl-Heinz Grasser bestimmt waren. Letzterer bestreitet das in der Prozesspause.

Tag 9, 10. Jänner 2018: Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hat den Bogen überspannt. Weil er, selbst starker Raucher, in einer Rauchpause die Laienrichter auf persönliche Bereiche ihres Lebens angesprochen hat, gibt es eine Rüge durch die Richterin: „Herr Doktor, Sie wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass das nicht geht.“

Am Tag 11 (25. Jänner 2018) warten alle auf die erste Grasser-Einvernahme, doch die Richterin überrascht, indem sie Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics als den zweiten Angeklagten nach Hochegger befragt. Am 13. Februar 2018, es ist Tag 15, beginnt die Einvernahme des angeklagten Raiffeisen-OÖ-Vorstandes Georg Starzer. Enttäuschung. Wieder kein Grasser.

Tag 25, 4. April 2018: Anwalt Michael Dohr kommt im schwarzen Talar mit weißem Spitzenkragen, nachdem die Anwaltskammer als Dresscode den noblen Talar bei Geschworenen- und Schöffenprozessen empfohlen hat – zuvor fiel Dohr durch gewagte, knallbunte Anzüge auf.

Am Tag 29, man schreibt den 12. April 2018, sagt Walter Meischberger erstmals aus. Es ist bereits Tag 38 (12. Juni 2018), als Meischberger seine berühmten Sager „Wo woar mei Leistung?“ und „Da bin i jetzt supernackert“ bringt.

Endlich. Tag 41. Es ist der 19. Juni 2018. Grasser kommt erstmals zu Wort. Doch einer muss noch viel länger warten: Es ist schon Tag 54, der 3. Oktober 2018, als der letzte Angeklagte, der Jurist Gerald Toifl, erstmals einvernommen wird.

Tag 75 – 19. Februar 2019: Der Zeugenaufmarsch beginnt. Und es dauert bis zum Tag 81 (6. März 2019), ehe Michael Ramprecht, einst Grasser-Mitarbeiter, als Belastungszeuge aussagt. Der Tag 102, 24. Juli 2019, macht es für Grasser nicht besser: Auch Willibald Berner, einst Kabinettschef im Verkehrsressort, belastet den Ex-Minister. Am 12. September 2019, Tag 106, darf Grasser eine dreistündige Verteidigungsrede halten.

Tag 139 – 2. Juni 2020: Nach dem Corona-Shutdown wird wieder verhandelt. Schließlich kommt Tag 168, der 15. Oktober: Die Angeklagten tragen Schlussworte vor. Die Verhandlung endet. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Buwog

Grasser kann sich mit Einspruch monatelang Zeit lassen

Der Ex-Minister hat bis zu zehn Monate Zeit, um gegen das Buwog-Urteil Einspruch zu erheben. Noch vor dem Sommer wird er dennoch wieder als Angeklagter vor Gericht stehen.
Peter Hochegger, Walter Meischberger, Anwalt Norbert Wess und Karl-Heinz Grasser im Wiener Straflandesgericht
Schriftliches Urteil…

Grasser, Meischberger und Co: Wer wurde weshalb wozu verurteilt?

16 Angeklagte, ein Todesfall, tonnenweise Papier: Der Prozess um die Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ ist in der Justizgeschichte einmalig. Nach fast 14 Monaten liegt nun das schriftliche Urteil vor. Doch worum ging es eigentlich?
Karl-Heinz Grasser (Archivbild)
Rechtsmittel

Wie das Verfahren nun weitergeht

Kaum war das Urteil da, wurde bereits eine Fristverlängerung für die Ausführung der Rechtsmittel beantragt. Gegen Grasser liegt eine weitere Anklage vor.
Prozess

Schriftliches Urteil gegen Grasser liegt nach fast 14 Monaten vor

Am 4. Dezember 2020 wurden der Ex-Finanzminister und 13 weitere Angeklagte in den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ nicht-rechtskräftig verurteilt. Ein nächster Prozess ist indes im Anrollen.
Richterin Marion Hohenecker
Landesgericht Wien

Richterin von Ex-Minister Grasser wechselt die Zuständigkeit

Marion Hohenecker hat mit dem Buwog-Verfahren - dessen schriftliches Urteil nach wie vor auf sich warten lässt - vorerst ihre letzte Wirtschaftscausa verhandelt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.