Neue Verordnung

Einen engen Freund darf man auch abends sehen

APA/GEORG HOCHMUTH
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Ab Montag gelten fürs Privatleben neue Regeln. Tagsüber darf man im kleinen Rahmen jeden, nach 20 Uhr noch eine im Alltag wichtige Bezugsperson treffen. Selbst wenn man mit ihr sonst meist nur per Telefon kommuniziert.

Dass man ab Montag wieder leichter Leute treffen könne, heiße in Pandemiezeiten noch lang nicht, dass man das ausgiebig nützen solle. So lautet ein Appell der Regierung. Aber die Koalition erleichtert mit ihrem am Freitag im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossenen Verordnungstext wieder soziale Kontakte. Und zwar bei engen Freundschaften auch nach 20 Uhr, wie die Verordnung des Gesundheitsministers zeigt. Zugute kommt das vor allem allein Lebenden, aber auch Familienkontakte (etwa mit Großeltern) werden erleichtert. Umgekehrt sollen neue Regeln dafür sorgen, dass Jugendliche nicht in Einkaufszentren die Zeit totschlagen und man sich nur im kleinen Rahmen trifft. Doch was wird ab Montag genau erlaubt, was bleibt verboten?

Treffen tagsüber

Von sechs bis 20 Uhr gibt es ab Montag keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Allerdings dürfen sich nie mehr als zwei Haushalte treffen. Und insgesamt dürfen aus den zwei Haushalten nicht mehr als sechs Erwachsene und sechs Kinder (eigene und jene, für die man eine Aufsichtspflicht hat) zusammenkommen.

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