Buwog-Prozess

Acht Mal „schuldig“ und sechs Freisprüche

Richterin Marion Hohenecker.
Richterin Marion Hohenecker.(c) REUTERS (POOL)
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Die Strafen reichen von acht Jahren Haft für Grasser bis hin zu Freisprüchen für einige „kleine" Angeklagte.

Die doch empfindlichen Strafen für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und den einzigen Mann, der zum Teil gestanden hat, Peter Hochegger, waren wohl nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Doch auch am anderen Ende der Skala gab es Überraschungen: Immerhin sechs Angeklagte wurden im Zweifel freigesprochen. Ob bei diesen die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „stillhält", oder ob sie per Rechtsmittel Schuldsprüche fordert, ist vorerst noch offen. Die Ankläger können sich ihren nächsten Zug bis 7. Dezember überlegen.

Grafik: Die Presse Foto: APA

Der in Klagenfurt geborene Ex-Politiker, der von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister der schwarz-blauen Bundesregierung war (zuerst als FPÖ-Mann, dann parteifrei, aber mit starker ÖVP-Nähe), bekam wegen Untreue und anderer Delikte (siehe Seite 1) acht Jahre Haft. Weder dieses noch ein anderes Urteil ist rechtskräftig. Nach Urteilsverkündung erklärte Grasser vor Journalisten: „Das Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun." Und: „Ich weiß, dass ich unschuldig bin." Übrigens: Eine überlange Verfahrensdauer und damit einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention konnte die Richterin trotz des stattlichen Zeitrahmens der Ermittlungen und des Prozesses nicht erblicken.

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