Richtigstellung

Richtigstellung zum Bericht über mangelhafte FFP2-Masken.

Am 24. November berichtete diepresse.com, dass ein Kärntner Pflegeheim Mängel an CPA-Masken (entsprechen den Kriterien von FFP2-Masken, Anm.) beanstandet hatte. Bei einer neuerlichen Prüfung durch das Gesundheitsministerium wurde festgestellt, dass bei Schutzprodukten mit Losnummer SC20200045 der Durchlass größer als erlaubt war. Die Masken wurden getauscht.

Bebildert war der Bericht mit dem Foto einer Moldex Atemschutzmaske 2405 der Schutzstufe FFP2. Die abgebildet Maske der Moldex-Metric AG & Co. KG ist keinesfalls mangelhaft, sondern ein völlig unbeanstandetes Qualitätsprodukt.

Wir bitten für diesen Fehler um Entschuldigung.

Die Redaktion

(red)

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