Buwog-Prozess

Grassers Kampf gegen acht Jahre

GRASSER PROZESS: URTEILSVERK�NDUNG - GRASSER
GRASSER PROZESS: URTEILSVERK�NDUNG - GRASSERROLAND SCHLAGER
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Schuldig. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser will gegen seine Strafe, acht Jahre Haft, ankämpfen. Laut Gericht war er Triebfeder einer kriminellen Gruppe, die Bestechungsgelder kassierte.

Wien. Er trank Red Bull und hörte der Richterin stundenlang zu. Ohne Regung. Karl-Heinz Grasser sei schuldig, war zu vernehmen. Schuldig im Sinne der Anklage. Und: Er habe als Finanzminister seine Befugnisse missbraucht. Und die Republik Österreich um fast zehn Millionen Euro geschädigt.

Daher: acht Jahre Gefängnis. Wegen Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung. Eine strenge Strafe, würde man meinen. Obwohl: Bei einem – verschärften – Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug ist die Sanktion, formal gesehen, im mittleren Bereich angesiedelt. Die Ausweitung des Strafrahmens („normalerweise" sind für Untreue zehn Jahre die Obergrenze) gilt, weil Grasser einst im Staatsdienst tätig war. Auch er selbst fand an diesem Freitag deutliche Worte. Im Anschluss an den letzten, den 169. Tag des Buwog-Prozesses kommentierte der 51-Jährige die Entscheidung des Schöffensenats so: „Dieses Urteil ist ein glattes Fehlurteil – ein politisches Urteil." Und: „Ich werde bis zuletzt um einen Freispruch kämpfen."

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