Zeitreise

Wenn aus Politikern Angeklagte werden

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Ex-Finanzminister Grasser ist der jüngste Fall in der Reihe von Volksvertretern, die sich vor Gericht verantworten mussten.

Wien. Seit Dezember 2017 suchte Karl-Heinz Grasser fast wöchentlich das Wiener Straflandesgericht auf, um gestern, Freitag, sein nicht rechtskräftiges Urteil verkündet zu bekommen. Abgeschlossen ist die Causa damit freilich nicht, wohl aber steht fest: Grasser ist nicht der erste (einstige) Volksvertreter, der nach oder aufgrund seiner politischen Tätigkeit vor Gericht stand. Eine Zeitreise ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Kein Geringerer denn der „starke Mann der SPÖ“, Franz Olah, war es, der 1969 gewissermaßen den Anfang machte. Der frühere Innenminister wurde zu einem Jahr schwerem Kerker wegen widmungswidriger Verwendung von Gewerkschaftsgeld verurteilt. Der Grund: finanzielle Unterstützung der „Kronen Zeitung“ und der FPÖ. Zehn Jahre später sollte sein Parteikollege, Altkanzler Bruno Kreisky, mit einer bedingten Geldstrafe belangt werden, da er den Wiener „Nazi-Jäger“ und ÖVP-Anhänger Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Auch Kreiskys einstiger „Kronprinz“, Hannes Androsch, musste sich vor Gericht verantworten. Der Sozialdemokrat, erst Finanzminister, später Vizekanzler, war wegen seiner Steuerberatungskanzlei Consultatio in die Kritik geraten, die er als Minister weitergeführt hatte. Bald schied er aus der Regierung aus, doch seine Vergangenheit holte ihn ein: 1989 wurde er wegen falscher Zeugenaussage zur Zahlung von 900.000 Schilling verurteilt. Kurz darauf folgte eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

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