Wohnungseigentum

Spindwand kippte: Geld für Saunagast

Eigentümergemeinschaft haftet nach einem schweren Unfall in der Garderobe.
Eigentümergemeinschaft haftet nach einem schweren Unfall in der Garderobe.(c) imago images / Michael Kristen (kristen-images / Michael Kristen via www.imago-images.de)
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In einer großen Anlage konnten auch Mieter eine Sauna benützen. Die Eigentümergemeinschaft haftet nach einem schweren Unfall in der Garderobe.

Wien. Fast genau drei Jahre ist es her, dass ein verhängnisvoller Unfall das Leben eines rüstigen älteren Herrn verändert hat: Der Mann wurde bei einem Saunabesuch von einer umstürzenden Spindwand getroffen und erlitt dadurch eine Querschnittslähmung. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht jetzt immerhin fest, dass und von wem er Schadenersatz bekommen kann.

Die Sauna- und Fitnessanlage gehörte zu einer Ende der 1990er-Jahre errichteten großen Wohnanlage in Wien. Sie konnte nicht nur von Wohnungseigentümern benützt werden, sondern – gegen Extraentgelt – auch von Mietern wie dem späteren Kläger. Dieser saß zum Umkleiden auf der Sitzbank vor den Garderobekästen, als der komplette Wandverbau sich aus der Verankerung löste und krachend den Mann unter sich begrub. Statt etwas für seine Fitness getan zu haben, wurde er so schwer verletzt, dass er dauerhaft einen Rollstuhl benützen muss.

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