Ein Zahnarzt klagte eine Patientin, weil diese die Behandlung nicht fortsetzen und bezahlen wollte. Der Mediziner habe das Vertrauen aber verspielt, betonen die Höchstrichter.
Wien. „Das kann jetzt ein bisschen weh tun“, ist ein Satz, den man beim Zahnarzt in Kauf nimmt. Dass man aber wegen mangelnder Information durch den Mediziner fast zu ersticken droht, ist nichts, was man sich gefallen lassen muss. Auch dann nicht, wenn der Zahnarzt zuvor die Behandlung korrekt begonnen hatte, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.
Der Fall drehte sich um eine Angstpatientin, die den Entschluss fasste, ihr Gebiss komplett sanieren zu lassen. 6000 Euro für sechs Implantate und weitere 6600 Euro für zwölf Kronen sollte der Spaß kosten. Zu Beginn der für mehrere Sitzungen anberaumten Behandlung lief alles glatt. Der Zahnarzt zog wie geplant fünf Zähne, entfernte einen Weisheitszahn und setzte Teilprothesen ein. Darauf verschrieb er der Patientin ein Antibiotikum. Bis dahin, so sollten die Gerichte später feststellen, war alles medizinisch korrekt erfolgt.