Auslandsbesuche zu Weihnachten sind möglich - wenn man seine Verwandten öfter sieht.
Der Vorarlberger Landesrat Johannes Rauch (Grüne) hatte im „Presse"-Interview eine Ausnahmeregelung bei den Reisebeschränkungen gefordert: Im Ländle gebe es zahlreiche Familien, die grenzüberschreitend wohnen, wo also ein Partner oder Kinder in der Schweiz, in Deutschland oder Liechtenstein leben. Diesen Familien müsse man Besuche zu Weihnachten ermöglichen, und zwar ohne die nun vorgeschriebene zehntägige Quarantäne.
Diese Ausnahmebestimmungen wird es nun auch tatsächlich geben, wie die „Presse“ aus dem Sozialministerium erfuhr. Die Quarantäneregeln gelten nicht für Kontakte mit Personen, die man regelmäßig - gemeint damit ist zumindest monatlich - physisch trifft. Also: Den Lebenspartner oder die Kinder im Ausland darf man zu Weihnachten sehr wohl treffen, so man auch bisher schon regelmäßigen Kontakt hatte. Nicht möglich dagegen ist ein Besuch bei der Oma, wenn man sie bisher nur ein oder zweimal im Jahr gesehen hat.