Pandemie

Polizei darf doch nicht in Wohnungen

(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
  • Drucken

Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Ein Abänderungsantrag wurde noch einmal geändert.

Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde Donnerstagabend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag.

Zuvor war eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes festgeschrieben worden. Damit hätten diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren können.

Ausgedehnte Registrierungspflicht

Anders sieht es bei der Registrierungspflicht aus. Diese soll ausgedehnt werden. Künftig soll diese in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden.

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.