Gericht

Prozess um versuchten Mord: Psychiater warnt vor weiteren Taten

Ein 22-jähriger Tischler hat eine Prostituierte mit einem Messer schwer verletzt. Der Mann sei auch künftig gefährlich, sagt ein Gutachter.

Wien. Da er versucht haben soll, einer 34-jährigen Prostituierten die Kehle durchzuschneiden, stand am Donnerstag ein 22-Jähriger vor einem Schwurgericht. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Die Tat spielte sich am 1. Juni dieses Jahres in der Wohnung des Opfers ab. Die Frau trug multiple Stich- und Schnittverletzungen davon. Die Tatwaffe: ein Klappmesser.

Da er Tischler sei, trage er immer ein Messer bei sich, behauptete der Angeklagte – ein gebürtiger Tscheche, der 2018 zu seiner Mutter in die Obersteiermark übersiedelt war. Vor dem folgenschweren Treffen mit der 34-Jährigen hatte der Mann zwei andere Termine mit Prostituierten. Die erste ertappte ihn, als er ein Messer zog, und konnte sich in Sicherheit bringen. Bei der zweiten verließ der Mann die Wohnung, ehe er zur Sache kam. Davor fiel der Frau auf, dass der Kunde eine Barbiepuppe mit schwarzen Haaren aus seiner Unterhose zog und mit dieser spielte.

Beim dritten Treffen kam es zu der Bluttat. Nachdem er der Frau ein Stofftier, einen Tiger, geschenkt und begonnen hatte, die vereinbarten Dienste in Anspruch zu nehmen, begann die Attacke. „Dann hat er mich plötzlich am Hals geschnitten“, schilderte nun die 34-Jährige. „Er hat mich überall aufgeschnitten. Er hat mein Leben total zerstört.“ Eine Mitbewohnerin, die von den Schreien des Opfers alarmiert wurde, rettete der 34-Jährigen das Leben. Der Angeklagte behauptete nun, er habe zugestochen, weil die Frau ihn überraschend an intimer Stelle berührt habe. „Es war übertrieben, was ich gemacht habe. Ich hatte mich nicht ganz unter Kontrolle.“

„Wollte maximale Schmerzen zufügen“

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann empfahl für den Fall einer Verurteilung zusätzlich eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte leide an einer schweren Störung. Ihm sei es darum gegangen, dem Opfer „maximalen Schmerz zuzufügen“. Der Attacke sei ein „hoher Planungsgrad“ vorausgegangen. Der Angriff selbst sei mit einem „unglaublichen Ausbruch an Aggression“ erfolgt. Die Tat bewertete der Gutachter als „Ersttat eines Serientäters mit narzisstisch-sadistischem Handlungsmotiv“.

Die Verhandlung wurde auf den 19. Jänner vertagt. (APA/m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2020)

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