Kommentar

Kein Freiraum für Mädchen in den Schulen

Die Presse (Clemens Fabry)
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Das Kopftuch – ein Dilemma für einen liberalen Rechtsstaat.

Ist es Ausweis eines liberalen Rechtstaats, wenn jeder anziehen darf, was er will, genauer gesagt: wenn jeder anziehen darf, was ihm religiös vorgeschrieben wird oder er sich vorschreiben lässt – auch auf einem an sich religiös neutralen Boden? Wenn Gruppen vor Diskriminierung geschützt werden, die etwa das Verbot des Tragens eines Kopftuches als solche empfinden?

Oder ist es Ausweis eines liberalen Rechtsstaates, wenn dieser ein Zeichen gegen religiöse Bevormundung setzt? Bis hierher – vor die Schultüre – und nicht weiter. Sodass die Schule den Schülern, in diesem Fall den Mädchen bis zehn Jahren, auch einen Freiraum bietet von religiösen Vorschriften und Zwängen.

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