Ethikkommission

Warum nicht jede Beihilfe zum Suizid strafbar sein soll

Unter bestimmten Bedingungen soll die Beihilfe zum Suizid straffrei sein.
Unter bestimmten Bedingungen soll die Beihilfe zum Suizid straffrei sein. imago images/Joko
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Schon 2015 empfahl man eine Liberalisierung.

Wien. Unter bestimmten Bedingungen soll die Beihilfe zum Suizid straffrei sein. Das schlug die Bioethikkommission, das 25-köpfige, beim Bundeskanzleramt angesiedelte Expertengremium, schon vor fünf Jahren vor. Das politische Echo fiel allerdings kaum hörbar aus. Das Thema war zu heikel.

Auch die Kommission selbst war uneins. Einige Mitglieder waren gegen eine rechtliche Änderung, manchen traten für eine noch deutlichere Liberalisierung ein. In der Empfehlung, die die Mehrheit unterstützte, wurde das Thema „aktive Sterbehilfe“, „Tötung auf Verlangen“ ausgeklammert. Sie bezieht sich auf den assistierten Suizid. Er soll straffrei werden, wenn der Suizidwillige an einer unheilbaren, tödlichen Krankheit mit begrenzter Lebensdauer leidet und sein Todeswunsch nachhaltig ist. Er muss zudem volljährig und einwilligungsfähig sein. Die Straffheit gilt auch nur für zwei Gruppen von Helfern: einerseits für Angehörige und nahestehende Menschen, sofern ihre Motive objektiv nachvollziehbar sind. Anderseits für Ärzte. Vereine sollen nicht tätig werden dürfen.

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