Silvester

Ins neue Jahr darf nur zu sechst gerutscht werden

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Die Regierung verkündete Verschärfungen der Coronaregeln zu den Feiertagen. Nur am 24. und 25. Dezember können zehn Personen gemeinsam feiern.

Vier Tage nach dem Inkrafttreten der Lockerungen verkündete die Regierung bereits wieder die ersten Verschärfungen: Silvester soll schaumgebremst stattfinden. Maximal sechs Erwachsene (und sechs Kinder) aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam ins neue Jahr rutschen. Das verkündeten Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am späten Freitagabend.

„Silvesterpartys würden die Katastrophe für den Jänner bedeuten“, argumentierte der Kanzler die Entscheidung. Überhaupt seien die Feiertage eine „extrem herausfordernde Zeit“. Die Infektionsgefahr sei beim Zusammentreffen mit Freunden und Familie besonders groß. Nicht umsonst würden viele andere Länder rundum Österreich ausgerechnet während der Feiertage in einen vollen Lockdown gehen. „Wir versuchen hier einen gewissen Freiraum möglich zu machen“, sagte Kurz, aber deshalb gebe es „die eindringliche Bitte, sich an die Regeln auch zu halten“.

Die werden nun doch etwas strenger als gedacht ausfallen. In der Vorwoche hat die Regierung noch Ausnahmen für den 24., 25., 26. und 31. Dezember in Aussicht gestellt. Tatsächlich soll es diese nun aber nur am Heiligen Abend und am Christtag geben. Da dürfen zehn Personen (unabhängig davon, wie viele Haushalte) zusammentreffen. Auch die Ausgangsbeschränkung, die eigentlich von 20 bis 6 Uhr gilt, entfällt an diesen Tagen. Für den Stefanitag gilt das allerdings schon nicht mehr.
„Auch wenn sich alle auf Weihnachten freuen, muss es diesmal anders sein“, sagt Vizekanzler Kogler. Je kleiner der Kreis sei, in dem man feiere, desto besser, so das Credo.

Nächtliche Feier erlaubt

Generell sind derzeit nächtliche Besuche in fremden Wohnungen zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Zudem dürfen sich tagsüber nur sechs Erwachsene (plus sechs Kinder) aus zwei Haushalten treffen. Das wird nun auch am 26. Dezember so sein. Zu Silvester bleibt die Kontaktbeschränkung aufrecht, die Ausgangsbeschränkung fällt allerdings. Man kann die Nacht also im Freien oder auch in der Wohnung von Freunden verbringen.

Auf diese Feiertagsregeln hat sich die Regierung am Freitagabend mit den Landeshauptleuten geeinigt. Um 19 Uhr hat man sich zur Videokonferenz getroffen. Diese hat allerdings deutlich länger als die dafür anberaumten zwei Stunden gedauert. Es war, wie Kogler sagte, „ein langer, intensiver Austausch“. Zuletzt ist das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein durchaus angespanntes gewesen.

Maskenpflicht im Freien

Am Freitagabend hat man sich aber schlussendlich auf weitere Verschärfungen verständigt. Dazu zählt die Ausweitung der Maskenpflicht. Sie soll in „stark frequentierten Zonen“ auch im Freien gelten. Gemeint sind damit etwa Einkaufsstraßen oder beliebte öffentliche Plätze. Darüber hinaus wird der Mund-Nasen-Schutz auch am Arbeitsplatz zur Pflicht – und zwar dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Geeinigt haben sich Bund und Länder auch auf einen Termin für den zweiten Durchgang der Massentests. Die österreichweite flächendeckende Testung soll von 8. bis 10. Jänner stattfinden. In einzelnen Bundesländern wird es dafür allerdings weitere Tage brauchen. In Wien soll der Test etwa von 8. bis 17. Jänner stattfinden.

Überhaupt möchte die Regierung im neuen Jahr mehr testen. Ab einem gewissen (und nicht näher definierten) Inzidenz-Wert sollen in einzelnen Bezirken flächendeckende Testungen durchgeführt werden. So könne man regionale Quarantänevorgaben verhindern. Alle zwei Wochen wird es, wie Kanzler und Vizekanzler ankündigten, Tests für gewisse Berufe geben. Dazu zählen körpernahe Dienstleistungen, Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt sowie Lehrer. 

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