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Corona-Verordnung: Wer zur Weihnachtszeit wohin reisen darf

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Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne - doch es gibt Ausnahmen für Pendler, Pfleger und bei „humanitären Gründen". Freitesten kann man sich auf eigene Kosten.

Lange wurde darauf gewartet, nun liegen die Einreiseregeln zur Weihnachtszeit vor - und damit eine Reihe von Ausnahmen für Berufsreisende wie auch für 24-Stunden-Betreuerinnen. Zusammengefasst sind sie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums, die heute, Dienstag, erlassen wurde. Demnach muss grundsätzlich jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten.

Doch es gibt - wie oben erwähnt - Ausnahmen. Die beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.

Einreise aus humanitären Gründen

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die Zehn-Tage-Quarantäne.

Eine weitere für den Arbeitsmarkt relevante Ausnahme ist jene für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, denn hier sind nun auch die Personenbetreuer, also die 24-Stunden-Betreuung, umfasst. Auch aus humanitären Gründen kann eingereist werden. Diplomaten und medizinische Begleitpersonen dürfen ebenfalls ins Land kommen, ohne Quarantäne befürchten zu müssen.

Der große Unterschied zu den anderen Gruppen wie Pendlern oder Passagieren aus sicheren Ländern: bei Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigentest möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.

Wer von Österreich schon genug hat, aber noch in Quarantäne ist, erhält mit der Verordnung die Möglichkeit das Land wieder zu verlassen: "Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es in dem Papier.

(APA/Red.)

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