Das Gremium empfahl schon 2015 eine Liberalisierung - und hätte nun einen Gesetzesvorschlag in der Schublade.
Überrascht ist Christiane Druml nicht. „Wir haben gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof so entscheidet", so die Leiterin der Bioethikkommission, die schon im Vorfeld damit gerechnet hat. Die Aufhebung der Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe sei richtig, weil diese in Österreich sehr streng geregelt sei. „Schon das Kaufen eines Zugtickets für einen Angehörigen, der zum assistierten Suizid in die Schweiz fahren will, ist strafbar“, so Druml.