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Trotz Verbot: Proteste gegen Corona-Maßnahmen in deutschen Städten

Proteste in Deutschland
Proteste in DeutschlandAPA/AFP/ARMANDO BABANI
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Für Dresden hatte die "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration mit 4000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren 40.000 Teilnehmer erwartet worden.

In den deutschen Städten Dresden und in Frankfurt am Main haben die obersten Landesgerichte Corona-Protestkundgebungen verboten, es kam aber im Laufe des Samstags immer wieder zu Ansammlungen angereister Demonstranten. In der sächsischen Landeshauptstadt war die Polizei mit 1500 Kräften im Einsatz und löste die Gruppen und Grüppchen auf. In Frankfurt drohte die Polizei am Nachmittag mit dem Einsatz von Wasserwerfern, um "verschieden große Ansammlungen" aufzulösen.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte ebenso wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die zuvor von Verwaltungsgerichten erlassenen Verbote bestätigt. Für Dresden hatte die "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration mit 4000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren rund 40.000 Teilnehmer erwartet worden.

Das OVG Bautzen wies in der Nacht zum Samstag die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Die Gefahrenprognose der Stadt sei "nicht zu beanstanden", entschied das OVG Bautzen. Die Prognose, dass Auflagen nicht eingehalten würden und der Polizei nicht Folge geleistet werde, sei angesichts der Erfahrungen mit der "Querdenken"-Kundgebung in Leipzig von Anfang November "nicht zu beanstanden", so das OVG Bautzen.

Erinnerung an Leipzig

In Leipzig hatte es am 7. November bei einer Kundgebung der Querdenken-Bewegung mit rund 20.000 Teilnehmern zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration vorzeitig aufgelöst hatte. Diese Demonstration war vom OVG Bautzen kurzfristig erlaubt worden.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hatte sein am Freitag erlassenes Demonstrationsverbot damit begründet, dass "aufgrund bundesweiter Vorerfahrungen" mit erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zu rechnen sei. Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag die dagegen eingegangene Beschwerde des Veranstalters zurück.

In Frankfurt waren am Samstagnachmittag "unterschiedliche Gruppen mit entgegengesetzten Meinungen" unterwegs. Zur Trennung der Gruppen setzte die Polizei teilweise Pfefferspray ein.

Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte am Samstagmorgen ein Demonstrationsverbot. Gegner der Corona-Maßnahmen wollten in der Erfurter Innenstadt demonstrieren.

(APA/AFP)

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