Wohnungsmieten

Gibt es mehr Gründerzeitviertel als gedacht?

Für eine gute Lage zahlt man als Mieter oft Zuschläge. Aber nicht überall ist das zulässig.
Für eine gute Lage zahlt man als Mieter oft Zuschläge. Aber nicht überall ist das zulässig.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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In sogenannten Gründerzeitvierteln darf kein Lagezuschlag eingehoben werden, in einem aktuellen Fall haben die Gerichte das sehr weit ausgelegt. Mieter können sich freuen, für Vermieter ist es ein Rückschlag.

Wien. Wann darf bei Richtwertmieten ein Lagezuschlag verrechnet werden und wann nicht? Darüber lässt sich trefflich streiten – auch im Zusammenhang mit den sogenannten Gründerzeitvierteln. In solchen Grätzeln ist ein Lagezuschlag gesetzlich ausgeschlossen – zur Freude der Mieter und zum Leidwesen der Vermieter.

Letztere argumentieren oft, das jeweilige Grätzel habe sich längst zu einer begehrten Wohnlage gemausert. Von einer, wie es im Gesetz heißt, „höchstens durchschnittlichen“ Wohnumgebung könne keine Rede mehr sein, vom Aufwand für die Sanierung der Wohnungen ganz zu schweigen.

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