Vertraulichkeit

Schutz für Hinweisgeber: Im Zweifel für den Whistleblower

Genau ein Jahr bleibt noch, bis in allen größeren Unternehmen und öffentlichen Stellen geschützte Kanäle für Meldungen über Missstände eingerichtet sein müssen.

Sind sie Helden oder Denunzianten? Die Einschätzung über Personen, die unter dem Schutz der Vertraulichkeit auf Missstände in ihrem eigenen Umfeld aufmerksam machen, kann je nach Standpunkt stark differieren. Fest steht aber, dass Österreich in ziemlich genau einem Jahr, am 17. Dezember 2021, eine EU-Richtlinie wird umgesetzt haben müssen, die solche Hinweise flächendeckend in allen größeren Unternehmen und öffentlichen Stellen möglich macht. Daneben müssen auch externe Kanäle für diese Art von Hinweisen offen stehen. Nicht nur Vertraulichkeit muss bei all dem gewährleistet sein; Whistleblower kommen auch in den Genuss einer Beweislastumkehr.

Wichtige Quelle zur Aufklärung

Die Rede ist von der Whistleblower-Richtlinie der EU (2019/1973). Sie soll nach angloamerikanischem Vorbild in der Union für mehr Rechtstreue bei Unternehmen und anderen Organisationen führen. „Man hat gesehen, dass Whistleblowing ein wichtiges Instrument ist, um alle Compliance-Management-Systeme tatsächlich wirksam werden zu lassen“, sagt Gerhard Schwartz, Partner bei EY Österreich. „Bei großen Betrugsfällen waren in einer weitaus überwiegenden Zahl von Fällen, Informationen aus Hinweisgebersystemen die wichtigste Quelle zur Aufklärung“, sagt Schwartz im Gespräch mit der „Presse“.

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