Recht

Impfzwang rechtlich möglich

Eine Impfdosis, aufgenommen in Schottland
Eine Impfdosis, aufgenommen in SchottlandREUTERS
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Sowohl nationalstaatlich als auch europarechtlich spricht nichts gegen eine Impfpflicht bei bestimmten Erkrankungen.

Rein rechtlich wäre es möglich, die Bürger in Österreich zu einer Corona-Impfung zu verpflichten. So gab es in Österreich früher sogar eine Pflicht, sich gegen Pocken impfen zu lassen. Auch in anderen europäischen Staaten sind Impfpflichten heute nichts Ungewöhnliches. Es gibt auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der eine Impfpflicht erlaubt.

Im konkreten Fall ging es im Jahre 2012 um eine verpflichtende Impfung gegen Diphtherie in der Ukraine. Der EGMR erachtete hierbei den Eingriff in die körperliche Integrität des Beschwerdeführers durch das Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes als gerechtfertigt.

Dahinter steht stets auch eine Interessenabwägung: Je schlimmer die Krankheit, umso stärker sind die möglichen Eingriffe des Staates. Überdies muss man beachten, ob es nicht mildere Eingriffsmöglichkeiten gebe, um der Krankheit Herr zu werden.

Wobei man Menschen auch indirekt zu Impfungen zwingen könnte, indem sie andernfalls bestimmte Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Allerdings würde der Staat aus gleichheitsrechtlichen Gründen beispielsweise ein Lokalverbot für Ungeimpfte nur schwer vorschreiben können. Zunächst würde das unsachlich jene benachteiligen, die noch keine Chance auf die Impfung hatten. Und, wenn die Pandemie später im Griff sein sollte, gäbe es für solche Verbote keinen Grund.

Nicht geimpfte Kunden ablehnen

Unternehmen dürfen grundsätzlich Kunden ablehnen, wenn sie nicht geimpft sind. Rechtlich schwierig wird das hingegen, wenn das Unternehmen eine Monopolstellung hat und der Kunde die Dienstleistung nicht so leicht woanders bekommt. Erlaubt ist es zudem, dass Staaten die Einreise an bestimmte Impfungen knüpfen.

Auch der Rechtswissenschafter Karl Stöger von der Abteilung für Medizinrecht an der Universität Wien hält eine Impfpflicht in Österreich in Bezug auf das Corona-Virus für rechtlich zulässig: Diese würde alle gleich treffen und wäre daher rechtlich in Ordnung.

(aich/oli)

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