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Kopftuchverbot: Neuregelung für Grüne ausgeschlossen

Für die Grünen ist ein neuer Anlauf für das Kopftuchverbot in Volksschulen ausgeschlossen.
Für die Grünen ist ein neuer Anlauf für das Kopftuchverbot in Volksschulen ausgeschlossen. (c) Clemens Fabry, Presse
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Der Verfassungsgerichtshof hat das Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen aufgehoben. Die Grünen finden sich damit ab, die ÖVP sieht das anders.

Nach der Aufhebung des Kopftuchverbots an Österreichs Volksschulen dürfte ein neuerlicher Anlauf ausgeschlossen sein, jedenfalls wenn es nach dem kleineren Koalitionspartner geht. Für die Grünen gilt dies auch für die im Regierungsprogramm anvisierte Ausweitung bis 14 Jahre. Der grüne Parlamentsklub verwies auf die Rechtslage nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). In der ÖVP gibt es gegenteilige Stimmen.

"Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt, dass ein Verbot des Kopftuchs verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Das gilt auch für die Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen", betonte man im grünen Parlamentsklub. Klubobfrau Sigrid Maurer hatte bereits am Freitag nach der Verkündung der Aufhebung erklärt: "Wir werden das Ziel, Mädchen in ihrer Selbstbestimmung zu bestärken, in der Bundesregierung mit anderen Maßnahmen verfolgen."

Dezidiert abgelehnt wird ein neuerlicher Anlauf auch von der grünen Bildungssprecherin Sibylle Hamann. „Aus meiner Sicht wird es einen solchen nicht geben“, antwortet sie auf die Frage der „Presse“. Sie sehe dafür „keinen Handlungsbedarf“. Zwar wolle auch sie nicht, dass kleine Kinder Kopftuch tragen, allerdings gebe es „bessere Techniken als Verbote“, um die Selbstbestimmung von Mädchen zu fördern. Glücklich seien die Grünen deshalb mit dem Verbot ohnehin nicht gewesen.

Religiöse Neutralität verlangt Gleichbehandlung

Für einen neuerlichen Verbotsversuch gibt es nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Daniel Ennöckl von der Uni Wien auch keinen rechtlichen Spielraum. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter habe bei der Verkündung der Entscheidung betont, dass eine gesetzliche Regelung keine bestimmte religiöse Überzeugung selektiv herausgreifen dürfe. Die religiöse Neutralität des Staates verlange, dass kleine Glaubensrichtung privilegiert oder schlechter behandelt werden dürfe als andere.

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Auch das Verbot einfach auf alle religiös konnotierten Kopfbedeckungen in der Schule auszuweiten, ist nach Ansicht Ennöckls - er hatte in der Causa ein Gutachten für die Islamische Glaubensgemeinschaft verfasst - nicht denkbar. "Worin liegt die Rechtfertigung dafür, einen Turban, eine Kippa oder ein Kopftuch anders zu behandeln als ein 'Jesus loves you'-T-Shirt?", fragte er: "Verfassungskonform wäre eine Lösung nur dann, wenn generell jede religiöse Symbolik in Österreichs Schulen verboten würde.“ Ennöckls Fazit: "Für ein Verbot religiös geprägter Bekleidung dürfte der Zug abgefahren sein."

Die ÖVP will „verbesserte Nachfolgeregelung"

Zumindest in der oberösterreichischen ÖVP, die im Land mit der FPÖ zusammenarbeitet und 2021 eine Landtagswahl zu schlagen hat, sieht man das anders. Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer meinte in der "Kronen Zeitung", man solle sich eine "verbesserte Nachfolgeregelung" einfallen lassen, um "unserer Vorstellung der Gleichstellung von Mann und Frau" überall zum Durchbruch zu verhelfen sowie Volksschülerinnen vor religiösen Zwängen und Diskriminierung zu schützen.

(APA/Red.)

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