Auslandsösterreicher

Heimfahren zu Weihnachten? Corona-Einreiseverordnung ausständig

Die Regierung hat Anfang Dezember verschärfte Einreisebestimmungen für die Zeit zwischen Mitte Dezember und 10. Jänner angekündigt. Im Bild der Christbaum vor dem Schloss Schönbrunn in Wien.
Die Regierung hat Anfang Dezember verschärfte Einreisebestimmungen für die Zeit zwischen Mitte Dezember und 10. Jänner angekündigt. Im Bild der Christbaum vor dem Schloss Schönbrunn in Wien.(c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Ohne Verordnung würden im Ausland lebende Österreicher, die über die Feiertage heimkommen wollen, vor ein massives Problem gestellt, kritisieren die Neos.

In neun Tagen ist Weihnachten. In vielen Familien laufen deswegen bereits die Telefone heiß – wer wird eingeladen, um die Maximalzahl von zehn Personen nicht zu überschreiten? Wann? Und sollte man sich vorab sicherheitshalber noch (schnell-)testen lassen? Vor allem aber: Darf man überhaupt heimfahren? Während die ersten drei Fragen noch vergleichsweise einfach zu beantworten sind, sofern alle Betroffenen innerhalb Österreichs wohnen und daher höchstens Bundesländergrenzen zu überwinden sind, ist die Antwort darauf für im Ausland lebende Österreicher noch völlig unklar. Denn: Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Anfang Dezember angekündigte Einreiseverordnung liegt noch nicht vor.

Anschober hatte gemeinsam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verschärfte Einreisebestimmungen für die Zeit zwischen Mitte Dezember und 10. Jänner angekündigt. Wie konkret diese ausgestaltet sind, ist derzeit aber unklar, wie die Neos am Dienstag beanstandeten. Zuletzt hieß es lediglich, dass sich Personen, die aus einem Risikogebiet kommen, in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Eine Freitestung mittels PCR-Test sei nach fünf Tagen möglich. Als Risikogebiete gelten alle Länder, deren 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle höher als 100 ist.

Auf Nachfrage der „Presse“ hieß es damals, dass noch an Ausnahmen gefeilt werde. So sollen die Quarantäneregeln nicht für Kontakte mit Personen gelten, die man regelmäßig - gemeint damit ist zumindest monatlich - physisch trifft. Also: Den Lebenspartner oder die Kinder im Ausland darf man zu Weihnachten sehr wohl treffen, so man auch bisher schon regelmäßigen Kontakt hatte. Nicht möglich dagegen ist ein Besuch bei der Oma, wenn man sie bisher nur ein oder zweimal im Jahr gesehen hat.

Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne gelten demnach auch, wenn ein Besuch „aufgrund eines unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Ereignisses notwendig ist“, oder wenn jemand hilfsbedürftig ist und betreut werden muss - etwa bei Krankheit oder nach einer Geburt. Ebenfalls Ausnahmen gibt es für Pendler und für den Güterverkehr. Und auch die Pflegerinnen in der 24-Stunden-Betreuung werden ausgenommen sein - inwiefern, ist unklar.

„Dutzende“ Anfragen aus der Bevölkerung

Ob das alles nun fix ist, sich noch etwas geändert hat oder dazugekommen ist, sei derzeit nirgends nachzulesen, beanstandet Neos-Familiensprecher Michael Bernhard die türkis-grüne „Ankündigungspolitik“. Er appelliert an die Regierung, die Verordnung möglichst rasch zu veröffentlichen, um „offiziell klar zu machen", welche Regeln nun gelten und was lediglich Gerüchte seien. Die Neos erhielten täglich diesbezüglich „dutzende" Anfragen von verunsicherten Bürgern. Es dürfe nicht sein, kritisiert er, dass insbesondere Auslandsösterreicher so unverschuldet vor ein „massives Problem" gestellt würden.

Was bisher jedenfalls feststeht:

Am 24. und 25. Dezember gelten gelockerte Kontaktbeschränkungen - zehn Personen aus mehreren Haushalten dürfen zum Feiern zusammenkommen. Auch die Ausgangsbeschränkung, die eigentlich von 20 bis 6 Uhr gilt, entfällt an diesen Tagen.

Am 26. Dezember gilt die Ausnahme nicht mehr: An diesem Tag dürfen sich wie derzeit nur maximal sechs Erwachsene und sechs Kinder aus maximal zwei Haushalten treffen.

Für den 31. Dezember gilt die Sechs-plus-Sechs-Regelung aus maximal zwei Haushalten ebenfalls. Allerdings kommt eine Besonderheit hinzu: Es fällt die nächtliche Ausgangssperre (ab 20 Uhr) weg. Man darf also von einer Einladung die ganze Nacht nach Hause gehen.

(Red./APA)

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