"Weihnachtsverordnung"

Zumindest am Heiligen Abend ohne Maske

Erst am 11. Jänner werden die Schulen - nach erneuten Tests an Pädagogen, Schülern und Lehrern - wieder öffnen
Erst am 11. Jänner werden die Schulen - nach erneuten Tests an Pädagogen, Schülern und Lehrern - wieder öffnen(c) Roland Mühlanger / picturedesk.com
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Die Maskenpflicht könnte künftig auch im Familienkreis gelten – ausgenommen sind jedenfalls der 24. und der 25. Dezember. Die Schulferien werden indes bis 11. Jänner verlängert. Unklar ist, ob eine Testpflicht für Lehrer kommt. Und ob der Handel offen bleibt.

Dass Weihnachten 2020 anders sein wird, ist längst klar, seit Dienstag aber auch amtlich: Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien einen Entwurf geschickt, beschlossen wird die Verordnung vom Hauptausschuss. Demnach werden die Ausgangsbeschränkungen nur am 24. und am 25. Dezember gelockert. Skifahren ist erst ab dem Heiligen Abend erlaubt. Die Einreisebestimmungen werden verschärft, die Weihnachtsferien verlängert. Und möglicherweise ist das nicht alles.

Schule

Der Schulbetrieb startet erst wieder am 11. und nicht, wie üblich, am 7. Jänner. Gerüchte, wonach sich Schüler und Lehrer bereits am 21. Dezember in die Ferien verabschieden könnten, wollten vorerst auch nicht verstummen. Das Bildungsministerium dementierte allerdings: Ein Ferienstart am 21. Dezember sei „kein Thema“, versicherte eine Sprecherin von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). Das Spiel „Handel offen, Schule zu“ werde nicht gespielt, weil es kaum Effekte auf die Infektionszahlen habe.

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