Covid-19

Frage im Bewerbungsprozess: „Werden Sie sich impfen lassen?“

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Recruiter, die Bewerber nach dem Gesundheitszustand fragen, bewegen sich auf dünnem Eis. Doch mitunter ist etwa die Frage nach dem Impfstatus zulässig.

Das hat sich herumgesprochen: Die Frage „Sind Sie schwanger?“ ist im Bewerbungsprozess unzulässig. Ebenso wie Fragen nach dem Kinderwunsch oder der sexuellen Orientierung. Nicht mehr ganz so klar ist die Frage nach Vorstrafen, der Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit oder dem Gesundheitszustand. Jene nach der ungetilgten Vorstrafe könnte relevant sein, wenn es um einen Job in der Finanzbranche geht, jene nach Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit, wenn es um einen Job in einem Tendenzbetrieb, also eine politische Institution wie eine Partei oder die Gewerkschaft geht. Und jene nach der Religionszugehörigkeit, wenn es um konfessionell geprägte Einrichtungen geht.

Die angesprochenen Fragen sind zwar unter Umständen (teilweise) unzulässig, wenn es kein betriebliches Interesse gibt und in (geschützte) Rechte des  Arbeitnehmers unverhältnismäßig eingreift. „Sie sind aber nicht per se verboten“, sagt Ralf Peschek, Arbeitsrechtsspezialist und Partner bei Wolf Theiss. „Der Arbeitgeber kann und wird in der Praxis alles fragen, um für ihn wichtige Themen zu klären.“ Der potenzielle Arbeitnehmer aber dürfe bei unzulässigen Fragen die Antwort verweigern – was allerdings auf seine Weise einen Eindruck hinterlasse. Peschek spricht bei eindeutig unzulässigen Fragen sogar von einem „Recht auf Lüge“, weil diese Fragen ausdrücklich gesetzlich geschützte Interessen der potenziellen Arbeitnehmer verletzen würden (z.B. Mutterschutz).

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