Justiz

Anti-Terror-Paket: Kein politischer Islam, dafür Fußfessel

Ministerrat mit Alma Zadic, Karl Nehammer und Susanne Raab (v. li.)
Ministerrat mit Alma Zadic, Karl Nehammer und Susanne Raab (v. li.)APA/HELMUT FOHRINGER
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Das Paket geht am Freitag in Begutachtung. Einen dezidierten Straftatbestand zum politischen Islam gibt es doch nicht. Dafür viele neue Auflagen und Maßnahmen für verurteilte Terroristen – dafür aber keine Präventivhaft.

Wien. Das Terrorpaket sollte bis Weihnachten geschnürt sein. Das war der ÖVP wichtig, nachdem ein geplanter Präsentationstermin wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Koalitionspartner schon einmal verschoben wurde.

Darum wurde Dienstag noch bis in die späten Nachtstunden verhandelt – der Text war bei der Präsentation im Ministerrat Mittwochnachmittag noch nicht fertig, die Beamten feilten an den Formulierungen. Die Gesetzesvorschläge fielen doch deutlich weniger scharf aus als politisch angekündigt. Dem vorgestellten Teil soll bis Ende des ersten Quartals ein weiterer folgen.

Politischer Islam

Kanzler Sebastian Kurz hatte einen Straftatbestand gegen den „politischen Islam“ angekündigt. Dieser Wortlaut findet sich im Gesetz nicht, das wäre auch unzulässig.Das stellte der Verfassunsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung um das Kopftuchverbot klar. Man wählte also eine neutrale Formulierungen, stellte dafür die politische Intention in den Erläuterungen klar. Der neue Straftatbestand nach §247b StgB besagt, dass bestraft werden soll, wer eine religiös-motivierte Verbindung gründet oder Mitglied ist, und diese an einer „ernstzunehmenen gesetzwidrigen Handlung teilnehmen“ oder ausführen. Darauf stehen bis zu zwei Jahre. Als religiös-motivierte Verbindung wird definiert, wenn diese gesetzwidrig versucht, die Grundordnung der Republik durch eine religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung zu ersetzen.

In der Haft

Künftig soll mehr darauf geachtet werden, was in den Gefängnissen passiert. Nach Terrorparagrafen Verurteilte sollen künftig engmaschig durch mehrere Personen und Institutionen kontrolliert werden: Ihre Gesinnung, ihre Kontakte, welche Netzwerke sie vielleicht in Haft geknüpft haben. Vor Entlassung sollen sich Angehörige, Bewährungshelfer, Deradikalisierer und Verfassungsschutz zusammensetzen, um zu dem Fall beraten. So soll eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht entstehen, wie weiter zu verfahren ist. Ob und wie man künftig solche Täter im Maßahmenvollzug unterbringen kann, ist offen. Das soll in einem zweiten Paket bis März erarbeitet werden – Justizministerin Alma Zadic will das in einem Atemzug mit einer Reform des Maßnahmenvollzugs machen.

Während Kanzler Kurz angekündigt hatte, dass er solche Täter künftig „ein Leben lang“ wegsperren möchte, steht die Ministern dem kritisch gegenüber. Sie hatte mehrfach betont, dass eine Präventivhaft nicht in ihrem Sinn sei. Es wird weiter verhandelt.

Nach der Haft

Künftig soll es ein Bündel an Auflagen geben, wenn ein verurteilter Terrorist entlassen wird. Mögliche elektronische Überwachung mittels Fußfessel oder Token sind neue Maßnahmen. Es soll Fallkonferenzen geben, die Probezeit kann gerichtlich verlängert werden. Weiters kann das Gericht Weisung erteilen, sich vom sozialen Umfeld zu distanzieren, das zur Radikalisierung beigetragen hat. Bewährungshilfe soll engmaschiger werden.

Symbolverbot

Die Regierung will demSymbolegesetz, das schon jetzt etwa fürIslamischen Staatoder die PKK gilt, fünf weitere Organisationen hinzufügen: darunter die Identitären. Ihre Symbole dürfen damit weder zur Schau gestellt noch verbreitet werden. Weiters soll es ein Gefährder-Register für terroristische Straftäter geben, die mit einem lebenslangen Waffenverbot belegt werden sollen. Mit dem Register soll auch sichergestellt werden, dass ehemalige Terroristen nicht in sicherheitsrelevanten Berufen Fuß fassen können.

Imame

Abgesehen von den neuen Straftatbeständen wurden auch weitere Gesetze verschärft: Das Islamgesetz etwa. Künftig gibt es ein Register von allen Moscheen und Imamen. Das wird auch ausländische Imame erfassen, so kann besser gegen Moscheen vorgegangen werden, die Hasspredigern eine Bühne bieten. Moscheevereine sollen durch Reform des Vereinsgesetzes künftig leichter geschlossen werden können. Auch der Finanzierung aus dem Ausland wird ein Riegel vorgeschoben.

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