Pleiten

Wem die Insolvenzrechtsreform nützt

(c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Ab Februar müssen Insolvenzen wieder gemeldet werden. Im selben Atemzug plant das Justizministerium mittels einer Novelle, die Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre zu verkürzen, und tritt damit einigen auf die Füße.

Es erinnert an das Bildnis des Dorian Gray von Oscar Wilde. Gray selbst bleibt makellos. Doch sein gemaltes Antlitz wird immer hässlicher. Nicht sehr schön sehen auch einige Firmenbücher aus. Die Krise vermiest das Geschäft. Doch welche Unternehmen wirklich straucheln, ist nicht ganz klar.

Bisher gab es trotz der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg so wenige Pleiten wie seit 30 Jahren nicht mehr. Gerade einmal 3000 Verfahren wurden heuer eröffnet. Denn die Insolvenzantragspflicht war wegen der Coronakrise ausgesetzt. Ab Februar ist das vorbei. Dann müssen Unternehmer eine Insolvenz wieder binnen sechzig Tagen anmelden. (Die Stundungen sind bis Ende März verlängert.)

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