Für Mayer sind die Pläne der Regierung "kaum greifbar", Funk stößt sich am angedachten Straftatbestand des religiösen Extremismus. Integrationsministerin Raab verteidigt das Paket.
Die Bundesregierung will entschlossen gegen Extremismus ankämpfen und hat dafür ein Paket zur Terrorprävention geschnürt. Dieses ermögliche es, „disziplinübergreifend gegen terroristische Bedrohung“ vorzugehen, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei dessen Präsentation am Mittwoch. Morgen, Freitag, wird das Gesetzeskonvolut in eine sechswöchige Begutachtungsfrist geschickt. Ein zweites Paket soll im kommenden Jahr folgen.
Schon jetzt melden sich kritische Stimmen zu Wort: Im Ö1-„Morgenjournal“ vom Donnerstag ließen die Verfassungsjuristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk wenig Gutes an dem „Anti-Terror-Paket“. „Ich weiß nicht, was das sein soll. Das ist kaum greifbar", sagte Mayer. Funk kritisierte vor allem den angedachten Straftatbestand des religiösen Extremismus. Derartige Regelungen seien ohnehin im Strafgesetzbuch abgedeckt. Funk verwies konkret auf den Paragrafen 247a im Strafgesetzbuch (StGB) zu sogenannten staatsfeindlichen Bewegungen.
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) verteidigte im ORF-Radio das Paket gegen die Vorwürfe: Trotz der bestehenden Rechtslage gebe es Bedarf für eine explizite Regelung, gehe es doch um die "Straftat, die auf das Ziel abstellt, eine neue, religiös begründete Gesellschaftsordnung einzusetzen“, meinte sie. Zudem wolle man nicht nur der Einzeltäter habhaft werden, es gehe auch um "die Organisation dahinter".
Auch einen Bedarf für ein "Imame-Register" besteht für Raab weiterhin, denn: "Wir wollen eine Transparenz in Österreich, wer in welcher Moschee predigt." Es handle sich dabei um ein "legitimes Interesse", auch andere Religionsgemeinschaften hätten solche Aufstellungen, meinte die Kultusministerin, ohne jedoch Beispiele zu nennen. Raab verwies auf angebliche Gespräche dazu mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die ihrer Meinung nach ebenso Interesse an einem solchen Register habe.
Nach der ersten Ankündigung des "Anti-Terror-Pakets" kurze Zeit nach dem Anschlag in Wien hatte die IGGÖ allerdings betont, dass die Glaubensgemeinschaft ohnehin über eine Datenbank der in Österreich legitim tätigen Imame verfügt. Anfragen oder Interesse durch die staatlichen Behörden habe es bis zum damaligen Zeitpunkt allerdings nicht gegeben.
(Red./APA)