Dieselskandal

EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselwagen für illegal

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Eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests wurde für illegal erklärt. Das Urteil könnte die Rechte von Besitzern älterer Diesel-Autos deutlich stärken.

Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Es könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Wagen deutlich stärken. (Rechtssache C-693/18)

Mit dem Urteil schränken die Richter die Erlaubnis für Abschalteinrichtungen bei Dieselautos deutlich ein. Die Richter entschieden, das generelle Verbot von Abschalteinrichtungen würde ausgehöhlt, wenn es möglich wäre, den Motor dadurch vor Verschmutzung und Verschleiß zu schützen. Aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil geht hervor, dass solche Techniken nur eingesetzt werden dürften, um vor einem plötzlichen Motorschaden zu schützen, der eine konkrete Gefahr beim Fahren bedeute.

Damit schloss sich der EuGH dem Gutachten der Generalanwältin an, die solche Techniken bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer Ende April für unzulässig erklärt hatte. Diese könnten ausnahmsweise nur genehmigt werden, wenn die Einrichtung notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen.

Mehr Motorleistung, mehr Stickoxid

Es geht es um eine Software, die erkannte, ob ein Wagen für
Zulassungstests im Labor geprüft wurde. Dann lief mit voller Stärke
die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß
gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So wurden im Labor
Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung
gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch mehr
Stickoxid.

Die zuständige EuGH-Gutachterin hatte in ihrem Gutachten zu dem
Fall im Mai festgestellt, dass es sich bei dieser Software
tatsächlich um eine nach EU-Regeln verbotene Abschalteinrichtung
handelt. Der Hersteller, der in dem Verfahren nur mit "X" bezeichnet
wird, bestreitet dies. Die EU-Richter folgen ihren Gutachtern oft,
aber nicht immer.

(APA/dpa/Reuters)

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