Am 24. und 25. Dezember gilt eine Beschränkung der Personenzahl in privaten Wohnräumen, die es sonst gar nicht gibt.
Die in der öffentlichen Kommunikation vielfach als „Lockerung“ dargestellte Zehn-Personen-Grenze für private Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember ist keine Lockerung, sondern eine Verschärfung: Denn anders als an den Tagen davor und danach gilt damit ausnahmsweise eine Beschränkung der Personenzahl. Darauf weist Matthias Dangl, Assistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, im Gespräch mit der „Presse“ hin.