Am 24. und 25. Dezember gilt eine Beschränkung der Personenzahl in privaten Wohnräumen, die es sonst gar nicht gibt.
Die in der öffentlichen Kommunikation vielfach als „Lockerung“ dargestellte Zehn-Personen-Grenze für private Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember ist keine Lockerung, sondern eine Verschärfung: Denn anders als an den Tagen davor und danach gilt damit ausnahmsweise eine Beschränkung der Personenzahl. Darauf weist Matthias Dangl, Assistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, im Gespräch mit der „Presse“ hin.
„Anders als häufig suggeriert sind Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich derzeit ohne jegliche Begrenzung der Personenanzahl erlaubt“, sagt Dangl. Die oft in diesem Zusammenhang genannte Beschränkung auf sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten gelte nämlich bloß außerhalb des privaten Wohnbereichs. Das bedeutet: Derzeit werden Veranstaltungen im privaten Wohnbereich einzig und allein durch die nächtliche Ausgangsregelung beschränkt. Diese gilt aber nur zwischen 20:00 und 6:00 Uhr; tagsüber dürfen sich also im privaten Wohnbereich beliebig viele Personen treffen.