Laut EuGH darf die Abgasreinigung bei Autos nur in ganz seltenen Fällen abgeschaltet werden. Das könnte die Position klagender Autokäufer stärken.
Wien. Es ist ein Urteil, auf das in ganz Europa von verschiedensten nationalen Gerichten gewartet wurde. So lagen dem europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits acht ähnlich gelagerte Fälle vor – einer davon durch das heimische Höchstgericht OGH. In einem Fall aus Frankreich erfolgte am Donnerstag nun die Entscheidung des EuGH – und sie ist ein Schlag für die Autokonzerne. So erklärten die Richter, dass das Abschalten von Abgasreinigungsanlagen bei Dieselmotoren nur in ganz wenigen Fällen erlaubt ist. Die umstrittenen „Thermofenster“ der Anlagen stehen damit gehörig unter Beschuss.
Doch worum geht es hierbei konkret? Und was bedeutet das für Eigentümer betroffener Fahrzeuge? „Die Presse“ gibt Antworten: