Asylrecht

Ungarn am Pranger

Ein Migrant am 25. September dieses Jahres in seinem Zelt nahe der serbischen Stadt Subotica an der Grenze zu Ungarn. [ Reuters/Marko Djurica]
Ein Migrant am 25. September dieses Jahres in seinem Zelt nahe der serbischen Stadt Subotica an der Grenze zu Ungarn. [ Reuters/Marko Djurica]REUTERS
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Die ungarischen Vorschriften für Asylwerber verstoßen gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Das wirft ein schiefes Licht auf die Asylreform der Kommission.

Brüssel. Mehr als fünf Jahre hat es gedauert, bis am Donnerstag in Luxemburg ein Grundsatzurteil über Ungarns Asylpolitik fiel: Die drakonische Weise, mit denen Asylansuchende dort behandelt werden, und der Ausschluss, gegen Beschlüsse der Behörden sich rechtliches Gehör zu verschaffen, verstoßen gegen das Unionsrecht.

Das Problem an diesem Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) in der Rechtssache C-808/18 ist jedoch: Es trifft auf einen Sachverhalt zu, der gar nicht mehr existiert. Denn schon Mitte Mai dieses Jahres, als Reaktion auf ein anderes Urteil des EuGH über die Transitzonen im Ort Röszke an der Grenze zu Serbien, hat die nationalautoritäre Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán damit begonnen, diese Transitzonen – umzäunte Flächen nahe am Niemandsland, in denen die Asylwerber in Metallcontainern hausen mussten – zu räumen. 280 Personen wurden in ein Asylzentrum verlegt, erklärte Orbáns Kabinettschef, Gergely Gulyás, damals. Internationalen Schutz vor Verfolgung könne man künftig nur mehr in ungarischen Botschaften und Konsulaten beantragen, fügte er hinzu.

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