Novelle

Fußfesseln und ein Rätsel-Paragraf

Nach einer bedingten Entlassung sollen die Täter künftig „freiwillig“ Fußfesseln tragen.
Nach einer bedingten Entlassung sollen die Täter künftig „freiwillig“ Fußfesseln tragen. Fredrik von Erichsen / dpa / picturedesk
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Die Regierung plant einen weiteren Tatbestand gegen Extremismus. Doch auch Experten grübeln über die Frage, was daran neu ist.

Wien. Neue Regeln bei der Haftentlassung, ein eigener Paragraf gegen religiöse Extremisten und Änderungen bei der Prävention: Das sind die wichtigsten Punkte im Anti-Terror-Paket der Regierung. Aber inwieweit könnte die geplante Novelle helfen, künftig terroristische Anschläge zu verhindern?

Der neue Tatbestand

„Religiös motivierte extremistische Verbindung“ nennt sich der neu geplante § 247b des Strafgesetzbuchs (StGB). Unter ihn sollen Leute fallen, die sich in so einer Verbindung führend betätigen. Ihnen drohen bis zu zwei Jahre Haft, wenn jemand aus dieser Verbindung eine „ernst zu nehmende gesetzwidrige Handlung“ ausführt, in der sich die „religiös motivierte extremistische Ausrichtung eindeutig manifestiert“. Untergeordnet Mitwirkenden droht bis zu einem Jahr Haft.

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