Bereits 2005 wurde der Wiener Arzt wegen sexuellen Missbrauchs eines Buben verurteilt. Am Dienstag stand er jetzt erneut wegen Sexualdelikte an einem 13-jährigen vor Gericht. Der Mediziner bestreitet die Vorwürfe.
WIEN. Bereits im Jahr 2005 wurde der Wiener Arzt B. (44) wegen sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Buben zu zwei Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde er wegen pädophiler Neigungen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Eine Therapie wurde verordnet. 2008 wurde der Arzt als geheilt eingestuft und aus der Anstalt entlassen. Gestern, Dienstag, stand er erneut wegen Sexualdelikte vor Gericht.
Bemerkenswert: Nach seiner Entlassung konnte B. in einem Wiener Spital als Turnusarzt arbeiten. Vor Richterin Martina Hahn vom Straflandesgericht Wien wies der Mediziner darauf hin, dass er eine chirurgische Ausbildung habe, als Kinderarzt sei er nach seiner Verurteilung nicht eingesetzt gewesen. Auf Befragen des Gerichts erklärte B. weiter, dass er früher in der „Jugendarbeit“ einer Pfarre eingesetzt gewesen sei.
In seiner Freizeit lernte B. eine Gruppe Burschen kennen. Einer davon war erst 13 – und damit unmündig. Laut Staatsanwalt Gerd Hermann wusste der Angeklagte um das Alter dieses Buben. B. bestreitet dies. Der Vorwurf: B. habe an dem 13-Jährigen eine „geschlechtliche Handlung“ vorgenommen. Weiterer Vorwurf der Anklage: Der Arzt habe Häftlinge der Jugendstrafanstalt Gerasdorf mit Mobiltelefonen versorgt.
Der Angeklagte gibt zu, dass er sich von „zehn Personen“ aus der Anstalt Nackt- bzw. Pornofotos via Handy (MMS) schicken ließ. Einer der Burschen war erst 15 Jahre alt, zwei waren 16 Jahre alt, die anderen über 18.
B. berichtet, er habe zunächst mit einem – eingesperrten – Jugendlichen, den er in der Anstalt kennengelernt habe, Kontakt halten wollen. Daher sei er auf die Idee gekommen, Mobiltelefone in das Gefängnis zu schmuggeln. Die Sache uferte aus: Laut Anklage fanden 30 bis 40Telefone illegalerweise ihren Weg in die Anstalt. B., der sich als lächelnder, auskunftsfreudiger Angeklagter präsentierte, erklärte dazu dem Schöffensenat: „Ich habe bemerkt, wie einfach es ist, Handys ins Gefängnis zu schmuggeln.“ Er habe die Geräte von außen über die Mauern der Anstalt geworfen – „sie sind Ihnen direkt vor die Füße gefallen“.
Im Gegenzug zu Bild- und Videodateien von pornografischen Darstellungen, die die betreffenden Insassen von sich selbst anfertigten, lud der Arzt die Wertkartenguthaben der Gefangenen auf. Auf diese Art hätten die Jugendlichen auch nach Gutdünken telefonieren – und so mit der Außenwelt Kontakt halten können. Da die Häftlinge die Fotos „freiwillig“ versendet hätten, bekannte sich B. auch in diesem Anklagepunkt nicht schuldig. Einige Fotos ließ sich der bei seiner Mutter lebende Arzt in Postergröße ausdrucken. Die ausgewählten Darstellungen brachte er an der Wand seines Zimmers an – direkt über seinem Bett.
Prozess vertagt
Sein Verteidiger Helmut Graupner machte kein Hehl daraus, dass der Fall ein denkbar schlechtes Licht auf den Mediziner wirft: „Wenn jemand schon wegen Kindesmissbrauchs verurteilt ist und in eine Anstalt eingewiesen wurde, dann hat man natürlich einen schlechten Stand.“ Graupner mahnte jedoch ein, die Sache differenziert zu betrachten. Er erklärte, dass mittlerweile auch die Jugendlichen, die die Intimdarstellungen von sich selbst anfertigten, strafrechtlich verfolgt würden. „Und wo ist dann das Opfer? Dann gibt's ja nur Täter, das kann doch nicht der Sinn des Gesetzes sein.“
Die Verhandlung wurde zwecks Ladung von Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt. Außerdem soll auf Betreiben der Verteidigung ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Laut der bereits vorliegenden Expertise sei der Arzt als gefährlich einzustufen.
Auf einen Blick
■Ein Wiener Arzt ließ sich aus der Jugendstrafanstalt Gerasdorf pornografische Fotos und Videos von Häftlingen auf sein Handy schicken. Außerdem soll er einen 13-Jährigen sexuell missbraucht haben. Der Mediziner bekennt sich nicht schuldig. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2010)