Drei Großprojekte starten mit 1. September: Die Sozialhilfe und die ambulante Gesundheitsversorgung werden verändert sowie die Möglichkeit geschaffen, Haftstrafen mittels Fußfessel von zu Hause aus zu verbüßen.
WIEN(red.). Drei Großprojekte starten mit heutigem Tag: die Mindestsicherung, die Ärztezentren und die Fußfesseln. Wobei nur das letztere Projekt vollkommen ausgegoren ist und in die Tat umgesetzt werden kann.
Jeder U-Häftling und abgeurteilte Straftäter, der eine Freiheitsstrafe oder Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen hat, kann die Fußfessel beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt bzw. beim zuständigen Haftrichter beantragen. Für jeden zu Hause verbrachten Tag sind „Mietkosten“ von 22 Euro zu zahlen. Bei Uneinbringlichkeit kommt der Staat für die Kosten auf. Wobei sich dieser ohnehin einiges an Einsparungen durch die Fußfessel erwartet. Immerhin rechnet das Justizministerium mit bis zu 500 Personen jährlich, die an dem Projekt Interesse haben, und in der Folge mit einer gewaltigen Entlastung der überfüllten Justizanstalten.
Nur drei Länder starten gleich
Weniger ausgegoren ist die Mindestsicherung. Obwohl seit Jahren daran gefeilt wird, stehen die genauen Modalitäten und die Einführung mit heutigem Datum nur in drei Bundesländern fest (Wien, Niederösterreich, Salzburg). Die restlichen Bundesländer folgen entweder am 1.Jänner oder demnächst rückwirkend mit 1.September (Burgenland). Die Steiermark muss allerdings erst auf den Ausgang der Landtagswahl warten. Danach wird sich zeigen, welche Haltung die jeweiligen Parteien einnehmen.
Prinzipiell beträgt die Mindestsicherung für Alleinlebende 744 Euro monatlich, für Paare 1116 und für jedes im Haushalt lebende Kind 134 Euro. Wer über eine Wohnung verfügt oder wer kostenlos wohnt, dem wird ein 25-prozentiger Wohnkostenanteil abgezogen. Oberösterreich zahlt die Mindestsicherung zudem nicht zwölf-, sondern 13-mal aus. Alle Bezieher bekommen zudem eine E-Card.
An Qualität gewinnen könnte in absehbarer Zeit für alle Patienten der Arztbesuch. Gesundheitsminister Alois Stöger, der die Ärztezentren gestern schon als „historischen Meilenstein“ bezeichnete, erwartet sich jedenfalls eine spürbare Entlastung der Spitalsambulanzen und mehr Service für die Patienten.
Zahl der Gruppenpraxen offen
Dafür, dass die Ärzte als aktive Gesellschafter mit anderen Ärzten ein Zentrum führen dürfen, mussten sie sich nämlich mit konkreten Auflagen wie längeren Öffnungszeiten, auch am Wochenende, anfreunden. Wie viele dieser Zentren – sie können ein Zusammenschluss von mehreren praktischen Ärzten genauso wie von Fachärzten verschiedener Richtungen sein – es tatsächlich geben wird, ist noch unklar und hängt von den jeweiligen Krankenkassen ab. Mit diesen müssen die Ärzte die konkreten Verträge verhandeln. Die finanziell ausgedünnten Kassen erwarten sich durch niedrigere Honorare zumindest einen Synergieeffekt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2010)