Coronavirus

Dritter harter Lockdown: Ein Test als Türöffner

5127 Menschen sind in Österreich bis Freitagfrüh an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben. Genauso viele Kerzen brannten am Nachmittag am Wiener Stephansplatz.
5127 Menschen sind in Österreich bis Freitagfrüh an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben. Genauso viele Kerzen brannten am Nachmittag am Wiener Stephansplatz. (c) APA (Roland Schlager)
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Die Regierung setzt auf eine „Weihnachtsruhe“: Der Handel schließt, weitere Ausgangsbeschränkungen kommen. Ab Mitte Jänner kann man sich dann „freitesten“.

Wien. Das Weihnachtsgeschäft läuft unbehelligt weiter, und die erstandenen Geschenke dürfen unter dem Christbaum an die Familie verteilt werden: Das frohe Fest wollte die Regierung offenbar nicht allzu sehr stören. Am 24. und 25. Dezember sollen nach wie vor bis zu zehn Personen aus unbegrenzt vielen Haushalten zusammenkommen dürfen. Nach Weihnachten wird die Regierung Österreich aber einen dritten Lockdown bescheren – inklusive Ausgangssperren, einer Schließung des Handels und einer Neuauflage des Distanzunterrichts an Schulen. Erst ab 18. Jänner wird man sich aus diesem Lockdown „freitesten“ können.

Das hat die Regierungsspitze am Freitagabend nach einer Videokonferenz mit den Landeshauptleuten verkündet. Bereits ab 26. Dezember wird es ganztägige (und nicht mehr nur nächtliche) Ausgangsbeschränkungen geben. „Treffen Sie bitte wieder niemanden“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das gilt auch für Silvester. Partys sind verboten. Alles andere hätte „dramatische epidemiologische Auswirkungen“. Die eigenen vier Wände darf man im dritten Lockdown nur aus den bekannten vier Gründen (Arbeit, Einkauf, Hilfe und Bewegung an der frischen Luft) verlassen. Allzu viel bleibt ohnehin nicht zu tun – einmal abgesehen vom Ski fahren.

Am 15., 16. und 17. wird wieder getestet

Der Handel muss jedenfalls schließen. Einzig die Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken bleiben offen. In die erzwungene Nachweihnachtsruhe werden sich auch körpernahe Dienstleister vom Friseur bis zum Fußpfleger begeben. Restaurants, Cafés und Bars haben ohnehin noch immer zu. Daran wird sich (mindestens) bis Mitte Jänner auch nichts ändern.

Erst dann wird gelockert. Allerdings nicht für alle: Nur wer sich einem Schnelltest unterzieht, wird bestimmte Freiheiten erlangen. Die anderen sollen eine Woche länger (bis zum 24. Jänner) im Lockdown bleiben. Beim Rausgehen müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Die Regierung erhöht damit den Druck auf die Bevölkerung: Im ersten Durchlauf der Massentests nahmen nur 22,6 Prozent der Bevölkerung (freiwillig) teil.

Die nächste, nicht mehr ganz so freiwillige Runde, findet nun am 15., 16. und 17. Jänner statt. Ein negatives Testergebnis soll buchstäblich ein Türöffner sein – in Hotels, in der Gastro sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Für negativ Getestete wird dieser Alltag ab 18. Jänner wieder möglich.

Es gibt aber weiter strenge Auflagen mit maximaler Teilnehmerzahl: Die Gesamtkapazität des Veranstaltungsortes darf nur zu 50 Prozent erreicht werden, indoor dürfen nicht mehr als 500, outdoor nicht mehr als 750 Menschen vor Ort sein. Die nächtlichen Ausgangssperren werden übrigens auch über dieses Datum hinaus gelten – abendliche Veranstaltungen fallen damit aus. Dass nur getestete Menschen vor Ort sind, sollen im Kulturbereich und Tourismus die Betreiber prüfen, ansonsten wird die Polizei Stichprobenkontrollen durchführen.

Für all diese Tests wird eine permanente Infrastruktur aufgebaut. So soll auch gesichert sein, dass bestimmte Berufsgruppen (Lehrer, körpernahe Dienstleister, Personen mit Fahrgastkontakt und andere) langfristig einmal pro Woche getestet werden. Wer das nicht macht, muss eine FFP2-Maske tragen.

Wie genau die Koalition das alles umsetzen will, ist unklar. Daher ist auch eine rechtliche Einschätzung noch schwierig, sagt Karl Stöger von der Abteilung für Medizinrecht an der Uni Wien.

Grundsätzlich hält der Experte aber fest: „Es ist nicht problemlos ohne Gesetzesänderung umsetzbar.“ Ändern müsste man seiner Meinung nach das Covid-19-Gesetz, genauer gesagt den Paragrafen zu den Ausgangsbeschränkungen.

Nicht-Getesteten bestimmte Dinge – wie das Spazierengehen – zu nehmen, wäre laut Experten problematisch. Wird ein negatives Testergebnis in irgendeiner Form als Auflage beschlossen, müssten es die Regierungsparteien im Parlament jedenfalls gut und ausreichend begründen.

Länder entscheiden über Skibetrieb

Bis Weihnachten wird alles weiterlaufen wie bisher, auch in den Schulen. Nach den Ferien werden aber auch diese ab 7. Jänner wieder in den Distance-Unterricht wechseln. Bis 18. Jänner bleiben die Schulen – einmal abgesehen von der angebotenen Betreuung – neuerlich geschlossen. Danach dürfen alle jene Lehrer und Schüler, die sich nicht testen lassen, nur noch mit FFP2-Maske in die Schule gehen.

Es wird für alle 1,1 Millionen Schüler wieder Distanzunterricht geben. Für jene Schüler, die eine Betreuung brauchen, wird es die auch diesmal geben. Eine Bestätigung des Arbeitgebers wird dabei nicht erforderlich sein. Auch die Schulen sollen erst am 18. Jänner wieder den Normalbetrieb aufnehmen. Wobei es eine Änderung gibt: Lehrer und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen eine FFP2-Maske tragen.

Die verordnete Weihnachtsruhe wird übrigens nicht überall herrschen. Auf Loipen, Eislaufplätzen und Skipisten wird es Besucher geben. Gerade die Inbetriebnahme der Skilifte war bis zuletzt umstritten. „Das ist eine besonders sensible Zone“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
Schlussendlich gab es ein Geschenk der Regierung an die Länder: Sie dürfen autonom über die Öffnung entscheiden. Es wird ab 24. Dezember also mancherorts offene Pisten geben. Das ist, wie bestätigt wurde, trotz der Ausgangsbeschränkungen möglich.

("Die Presse", Printausgabe vom 19.12.2020)

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