Novelle

Mehr Freiheit für Mobilfunker

Eigentlich hätte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bereits nach dem Sommer in Begutachtung gehen sollen.
Eigentlich hätte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bereits nach dem Sommer in Begutachtung gehen sollen.Imago Images
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Die Bundesregierung schickt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit einiger Verspätung in Begutachtung.

Eigentlich hätte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bereits nach dem Sommer in Begutachtung gehen sollen. Aber Corona, die Abstimmung mit praktisch allen Ministerien und die Änderung von 220 Paragrafen haben dann doch etwas länger gedauert. Weshalb es die österreichische Regierung auch nicht schaffen wird, die von der EU bis 21. Dezember vorgegebene Frist zur Umsetzung des Gesetzes einzuhalten – so wie im Übrigen alle anderen EU-Staaten auch. Am Sonntagabend soll die Novelle nun in Begutachtung gehen und noch im Frühsommer den Nationalrat passieren.

„Das aktuelle Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da gab es weder Smartphones noch Apps oder andere Anwendungen wie intelligente Haushaltsgeräte, die heute massentauglich und selbstverständlich sind. Daher war diese Novelle dringend notwendig, sie bildet den neuen Rahmen für die gesamte Telekom-Branche“, sagt Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Mit der Novelle verfolgt man unter anderem das Ziel, eine Chancengleichheit zwischen Stadt und Land herzustellen. Nicht überall sind Internet- und Mobilfunkverbindungen schließlich gleich gut.

Mit der Novelle setzt man auch eine schon lang geäußerte Forderung der Mobilfunker um: Eine Vereinfachung von Kooperationen zwischen den Betreibern und gemeinsame Investitionen. Erstmals wird genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten der jeweilige Partner hat und zu welchen Konditionen die gemeinsame Nutzung erfolgen kann. Was auch dazu führen dürfte, dass sich die Anzahl der Sendemasten reduziert. Der Ausbau von Infrastruktur in entlegenen Gegenden soll mit dem neuen Gesetz jedoch leichter möglich werden, weil sich die Anbieter die Kosten aufteilen können. „Wir haben im Regierungsprogramm bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabitanschlüssen in Österreich vorgesehen“, so Köstinger. Das Gesetz bilde den Rechtsrahmen dafür.

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