Gastbeitrag

Sind Sie geimpft? Daten besonders geschützt

Eine generelle Verpflichtung zur Covid-19-Impfung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage.
Eine generelle Verpflichtung zur Covid-19-Impfung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage.Imago Images
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Eine generelle Verpflichtung zur Covid-19-Impfung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage. Ohne eine solche wäre aber eine Bevorzugung von Geimpften z.B. als Kunden oder Gäste unmöglich.

1. Wer kann mich dazu zwingen, mich impfen zu lassen?

Im Gegensatz zu Italien, Frankreich oder Deutschland besteht in Österreich aktuell keine allgemeine Impfpflicht. Auch bei den Kinderimpfungen kann sich jeder selbst für oder dagegen entscheiden. Viele Impfungen werden aber zumindest dringend empfohlen. Nicht anders verhält es sich mit der Covid-19-Impfung: Ohne verfassungskonforme gesetzliche Grundlage kann niemand zur Immunisierung gezwungen werden. Für eine Impfpflicht ist durch den damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte – insbesondere das Recht auf Privatleben – eine besondere Begründung erforderlich. Eine Verpflichtung muss für die Zielerreichung der Durchimpfungsrate geeignet und erforderlich sein. Sofern also die Bereitschaft zur freiwilligen Impfung zu gering und damit die Erreichung der erforderlichen Durchimpfungsrate gefährdet ist, kann eine Einführung der Impfpflicht mittel- bis langfristig gerechtfertigt sein.

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2. Wer darf Daten über meinen Impfstatus verarbeiten und wie?

Da Daten über den Impfstatus als Gesundheitsdaten im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind, bedarf es für eine derartige Auskunft einer besonderen Rechtsgrundlage. Abgesehen von Auskünften an Ärzte und Behörden, für die regelmäßig gesetzliche Erlaubnistatbestände greifen, wird somit in der Regel eine (schwierig rechtssicher zu gestaltende; siehe unter 3.) Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein. In bestimmten Konstellationen kann aber auch eine Auskunftspflicht an den Arbeitgeber im Sinn der Fürsorge- und Treuepflicht bestehen. Das ist insbesondere für Gesundheitsberufe oder auch Pädagogen denkbar. Möchte man auf Bundesebene eine allgemeine Auskunftspflicht einführen – etwa um Veranstaltungen, Konferenzen oder das Nachtleben wieder zu ermöglichen –, ist das durch Schaffung einer konkreten Rechtsgrundlage möglich. Diese ist aber an besonders strenge formale Voraussetzungen geknüpft, und die Grundsätze der DSGVO müssen berücksichtigt werden. Dabei kommt gerade bei Gesundheitsdaten der Daten- und Speicherminimierung eine besondere Bedeutung zu: Sofern nicht gesetzlich explizit abweichend geregelt, dürfen die Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie für den jeweiligen konkreten Zweck erforderlich sind.

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