Rechtspanorama

Honorarkonsul darf Alkotest nicht ablehnen

Ein Honorarkonsul hatte sich bei einer Verkehrskontrolle geweigert, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen.
Ein Honorarkonsul hatte sich bei einer Verkehrskontrolle geweigert, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen.Clemens Fabry
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Mann wehrte sich gegen Entzug des Führerscheins.

Wien. Er sei der Honorarkonsul eines afrikanischen Staates. Und deswegen habe er das Recht, Alkoholtests zu verweigern. Mit diesem Argument versuchte ein Österreicher, seinen Führerschein zu retten. Doch die Richter sollten sich davon wenig beeindruckt zeigen.

Sechs Monate Führerscheinentzug und eine Verpflichtung zu begleitenden Maßnahmen hatte der Mann nach einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ausgefasst. Der Honorarkonsul hatte sich bei einer Verkehrskontrolle geweigert, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen.

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