Korridorpension. Die Ungleichbehandlung eines Korridorpensionisten gegenüber einer Frau, die über ihr Regelpensionsalter hinaus gearbeitet hat, kommt nicht vor den EuGH.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht keinen Grund, wegen der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Korridorpension den EU-Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Vielmehr hat der OGH ein Urteil des Oberlandesgericht Linz bestätigt, nach dem einem Mann keine höhere Korridorpension zusteht, als er ohnehin erhält.