Korridorpension. Die Ungleichbehandlung eines Korridorpensionisten gegenüber einer Frau, die über ihr Regelpensionsalter hinaus gearbeitet hat, kommt nicht vor den EuGH.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht keinen Grund, wegen der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Korridorpension den EU-Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Vielmehr hat der OGH ein Urteil des Oberlandesgericht Linz bestätigt, nach dem einem Mann keine höhere Korridorpension zusteht, als er ohnehin erhält.
Der heute 65-Jährige war mit 63 Jahren in diese Form der Pension gegangen. Weil ihm zwei Jahre auf das Regelpensionsalter fehlten, musste und muss er für die noch folgende Zeit seines Ruhestands einen Abschlag von 10,2 Prozent hinnehmen. Frauen, die im selben Alter in Pension gehen, erhalten hingegen – drei Jahre über ihrem Regelpensionsalter – 12,6 Prozent mehr Pension.