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Der VfGH entschied, dass die Verordnungen zur Klassenteilung und Maskenpflicht in Schulen gesetzwidrig waren (Archivbild).
Der VfGH entschied, dass die Verordnungen zur Klassenteilung und Maskenpflicht in Schulen gesetzwidrig waren (Archivbild).(c) APA/AFP/MARTIN BUREAU
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Der Verfassungsgerichtshof erklärte erneut Corona-Regeln der Regierung für gesetzwidrig. Dabei ging es aber nicht um „juristische Spitzfindigkeiten“, sondern um leicht vermeidbare Fehler.

Es gibt Fehler, die können einer Regierung passieren. Etwa, dass man in einer Ausnahmesituation eine Verordnung schlecht formuliert. Und sie deswegen nicht vor Gericht hält. Und dann gibt es Fehler, die dürfen nicht passieren.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, dass die Verordnungen von Bildungsminister Heinz Faßmann zur im Frühjahr geltende Klassenteilung und Maskenpflicht in Schulen gesetzwidrig waren. Der Grund: Der Minister konnte keine Akten vorlegen, in denen die Maßnahmen begründet wurden. Aus dem selben Grund hat der VfGH bereits mehrere Frühlingsverordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober als gesetzwidrig erkannt.

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