Schadenersatz

Skifahrer haften nicht für jeden Sturz

Genug Abstand zu anderen Skifahrern ist nötig, um auch juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
Genug Abstand zu anderen Skifahrern ist nötig, um auch juristisch auf der sicheren Seite zu sein.(c) Feature: DPA/Karl-Josef Hildenbrand
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Ein Mann fiel auf der schwarzen Piste hin, rutschte den Hang hinab und verletzte eine Frau. Ihre Klage scheitert. So ein Unglück könne im Skisport passieren, sagt das Höchstgericht.

Wien. Es ist eines der wenigen Dinge, die im aktuellen Lockdown erlaubt sind: das Skifahren. Doch dieses ist auch abseits von Coronaverordnungen immer wieder ein Thema für Juristen, gilt es doch, die Folgen von Stürzen aufzuarbeiten. So auch in einem soeben entschiedenen Fall. Die Unterinstanz hatte einer Frau recht gegeben, die von einem anderen Skifahrer verletzt worden war. Doch nicht jede Folge eines Sturzes dürfe man auch dem Verursacher ankreiden, betont nun der Oberste Gerichtshof (OGH) – und dreht das Urteil um. Aber was sind die Gründe dafür?

Die Außenverhältnisse waren am Unglückstag kein Problem. Die Sonne erfreute die Skifahrer, die Sicht war gut, die schwarze Piste gut präpariert, und es waren nicht viele Leute auf ihr unterwegs. Der Mann galt als „erfahrener, aber nur durchschnittlich guter Skifahrer“, wie die Gerichte später konstatieren sollten. Er war mit einem „carvingtypischen“ Tempo unterwegs, nicht unkontrolliert, aber schnell. Vor einem mit den Worten „slow – langsam“ warnenden Transparent kam der Sportler zu Sturz. Er wollte dort sein Tempo gerade verlangsamen, als er auf einer glatten und eisigen Stelle ausrutschte.

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