Ein Mann fiel auf der schwarzen Piste hin, rutschte den Hang hinab und verletzte eine Frau. Ihre Klage scheitert. So ein Unglück könne im Skisport passieren, sagt das Höchstgericht.
Wien. Es ist eines der wenigen Dinge, die im aktuellen Lockdown erlaubt sind: das Skifahren. Doch dieses ist auch abseits von Coronaverordnungen immer wieder ein Thema für Juristen, gilt es doch, die Folgen von Stürzen aufzuarbeiten. So auch in einem soeben entschiedenen Fall. Die Unterinstanz hatte einer Frau recht gegeben, die von einem anderen Skifahrer verletzt worden war. Doch nicht jede Folge eines Sturzes dürfe man auch dem Verursacher ankreiden, betont nun der Oberste Gerichtshof (OGH) – und dreht das Urteil um. Aber was sind die Gründe dafür?